Zollfahndung wegen Researchliquids.

  • Hey Jungs,


    ich habe damals schon hier gepostet, aber der Account und die Email wurden entsorgt, deswegen ein neuer.
    Ein Freund von mir hat einen Brief von der Zollfahndungsstelle gekriegt in dem steht, dass sie wissen, dass er ein Paket von der Firma, die hinter Researchliquids steckt, erhalten hat.
    Sie wissen nicht was in dem Paket war, sie wissen nur dass auf seinen Namen ein Paket kam, welches von einer Firma verschickt wurde die mit Steroiden handelt.


    Kurz zusammengefasst liest es sich etwa so:


    "Ermittlungsverfahren gegen Sie selbst wegen Verdacht des Bannbruchs §§.... und des unerlaubten Handel Treibens mit Dopingmitteln.


    Sachverhalt:
    xx.04.2016 wurde auf ihren namen eine bestellte Kuriersendung der Firma Surpriseliberty-....... an ihre damalige Wohnanschrift zugestellt.


    Die in Portugal ansässige Firma hat in großem Umfang Dopingpräparate versandt."


    Dem Brief liegt ein Anhörungsbogen bei.
    Die Beweise die der Zoll in der Hand hat sehen ja recht mickrig aus. Ist dies nur ein Versuch um ihn dazu zu manipulieren sich durch den Anhörungsbogen selbst zu belasten?
    Kann jemand der Erfahrung hat vielleicht mal den besten Weg schildern um meinem Freund aus der Situation zu helfen?
    Soll er einfach antworten, dass er nie etwas von dieser Firma gehört hat? Denn die Website ist nicht auf dem Anklagebogen gelistet.


    Mit freundlichen Grüßen.

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    • Offizieller Beitrag

    @http://www.extrem-bodybuilding.de/forum/user/49979-lawyer/ was würdest du sagen?


    Edit: wie kann ich lawyer verlinken hier? Er hat definitiv Plan von sowas

    *****Bitte beachtet bei Euren Aktivitäten hier unbedingt unsere Forenregeln. Diese findet ihr hier: https://www.extrem-bodybuilding.de/forenregeln/ . Insbesondere sind Anfragen und Angaben zum Erwerb oder Verkauf anaboler Steroide verboten!*****

  • sie können ihm nichts
    ich würde es erstmal ignorieren
    Sie müssen ihm was nachweisen und nicht er muss beweisen das er unschuldig ist

    So siehts aus, sehr dünn was die da haben, da steht weder was, wieviel wovon und eine Firma die Dopingpräparateversendet, das ist schon grotesk

    Ich ballere alle Steroide selber:sun:-I-I, mein Nachbar ist ein Kiffer, der nimmt keine8-]

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  • Hi,


    da kann gar nichts passieren, auf gar keinen Fall über die Pflichtangaben weitergehenden Angaben machen (z.B. nur die Personalien angeben), sonst rein gar nichts, keine Angaben zur Sache machen sondern vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen.


    Sollte der Zoll lediglich von einem Paket Kenntnis haben, und sonst nichts weiter wissen, dann wird die Sache sowieso mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.



    Grüße T. :)

    Alle meine hier getätigten Beiträge sind frei erfunden und fiktiv :)

  • bestellen im Internet finde ich ganz schön Risikohaft . Aber nun gut. Hat ja nicht jeder einen Seller um die Ecke.


    Das Thema hat mich auf einen Gedanken gebracht .


    Gedanke:


    Ist es eigentlich immer noch eine Straftat , wenn man ein Rezept vom Arzt hat (sei es für Testo oder Viagra) ?

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  • Man würde ja dann trotzdem Leute unterstützen die illegale Handlungen vollziehen. Das kann bestimmt irgendwie bestraft werden.

    Lg. Witcher

  • Wenn in dem Rezept genau das Produkt steht was sie z. B. bei dir finden dann nicht. Bei ausländischen Produkten wirds halt bissl schwierig!
    Generell bestellen im Internet ist eine Straftat da hilft dir auch kein Rezept da die Seiten keine offiziellen Apotheken sind.

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  • Das erinnert mich , an die Oma meiner ExexexFreundin.


    Die hatte irgendwas Krebsartiges (schon zu lange her, weiß nicht mehr genau was sie hatte) .
    Und die hat sich immer ein Medikamnt aus den USA einfliegen lassen , was hier in der BRD keine Zulassung hatte .



    Stelle ich mir strange vor , wenn die Polizei bei einer Totkranken einmaschiert .

  • Vielen Dank für die hilfreichen Tipps, Jungs!
    Ich werde meinem Freund raten, dass er nur die Personalangaben ausfüllen soll und den Rest ignorieren soll.
    Er meinte, dass dem Anhörungsbogen auch ein leeres Blatt beiliegt, in welchem man sich selbst zu der Sache äußern soll.
    Wäre es besser diesen komplett zu ignorieren, oder doch vielleicht reinzuschreiben, dass er sich nicht daran erinnern könnte je eine solche Bestellung getätigt zu haben?


    @http://www.extrem-bodybuilding.de/forum/user/49979-lawyer/ was würdest du sagen?


    Edit: wie kann ich lawyer verlinken hier? Er hat definitiv Plan von sowas

    Schreib einfach @name, dann wird eine Liste von Forummitgliedern angezeigt, von der du wählen kannst.


    @lawyer Was würdest du in der Situation machen?



    Mit freundlich Grüßen

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  • Hi,


    Nein, nur Personalien angeben, sonst überhaupt nichts zur Sache sagen oder ausfüllen, rein gar Nichts, die haben Nichts in der Hand und versuchen quasi ihr Glück, wenn der Bogen leer nur mit Angaben zur Person zurück kommt sind sie genauso schlau wie vorher, aus den Finger können sie sich nichts saugen und müssen die Sache zwangsläufig einstellen.


    Grüße T. :)


    PS: Man meint sich erklären zu müssen, es gibt viele Fälle die sich vermeiden hätten lassen, hätten die Betroffenen einfach von ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht, das wird nicht nachteilig gewertet, das ist ein ganz normales Recht von dem jeder Gebrauch machen sollte der in den Fokus irgendwelcher Ermittlungen gerät.

    Alle meine hier getätigten Beiträge sind frei erfunden und fiktiv :)

  • Eigentlich muss man sich noch nicht mal dazu äußern zumindestens bei der Polizei und beim Zoll wird es auch so sein.


    Wo man drauf reagieren MUSS ist wenn man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.

    Lg. Witcher

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  • Eigentlich muss man sich noch nicht mal dazu äußern zumindestens bei der Polizei und beim Zoll wird es auch so sein.


    Wo man drauf reagieren MUSS ist wenn man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.

    dieser Meinung war/bin ich auch.....

    Ist es nicht schön? JA es ist nicht schön......

  • Eigentlich muss man sich noch nicht mal dazu äußern zumindestens bei der Polizei und beim Zoll wird es auch so sein.


    Wo man drauf reagieren MUSS ist wenn man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.

    Personalien musst du schon bei den Blauen/Grünen angeben, ansonsten kann dich der Spaß bis zu 1.000€ kosten.
    Siehe § 111 OWiG

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  • Personalien musst du schon bei den Blauen/Grünen angeben, ansonsten kann dich der Spaß bis zu 1.000€ kosten.Siehe § 111 OWiG

    echt....ok...bin davon ausgegangen das die die ja eh haben, haben ja schließlich auch nen Brief geschrieben....geht wahrscheinlich darum, dass die Wissen wollen, das du den Brief auch wirklich bekommen hast oder?

    Ist es nicht schön? JA es ist nicht schön......

  • Den Personalbogen musst du ausfüllen dazu bist du verpflichtet. Müsste auch drinne stehen. Den Anhörungsbogen nicht dazu bist du nicht verpflichtet.
    Wenn du das alles so machst wird die Anklage fallen gelassen u. das Verfahren wird eingestellt.
    So war es bei mir als ich mal einen netten Brief bekam...

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  • So da bin ich. War im Urlaub.


    Dein Kumpel ist nicht verpflichtet, Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Sollte er auch nicht. Angaben zur Person, sollte er machen und mitteilen, was auch im Personalausweis steht. Ansonsten könnte das als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, § 111 Abs. 1 OWiG. Also schlimmstenfalls eine Geldbuße.


    Als nächstes sollte er sich überlegen, ob er abwarten will, was passiert oder Einfluss auf das Verfahren nehmen will. Letzteres hieße Anwalt beauftragen, Akteneinsicht nehmen, konkret zum Fall beraten lassen.

  • Hi,


    [...] wenn der Bogen leer nur mit Angaben zur Person zurück kommt sind sie genauso schlau wie vorher, aus den Finger können sie sich nichts saugen und müssen die Sache zwangsläufig einstellen. [...]


    Das ist reine Spekulation. Es ist mit Sicherheit richtig, keine Angaben zur Sache gegenüber der Poilizei/Zoll zu machen. Es kann anschließend aber genauso gut sein, dass ein Strafbefehl kommt oder eine Anklage. Keiner weiß genaues, was die sonst noch ermittelt haben, von dem die meinen, es bestätige ihren Verdacht.
    Aus dem Schreiben kann man nicht schließen, dass sie nichts in der Hand haben und jetzt hoffen, der Betroffene gestehe alles. Denn: Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit zu geben, seine Sicht darzustellen (rechtliches Gehör zu gewähren). Das Schreiben bedeutet nur, dass sie dieser Pflicht nachkommen.

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  • Das wird im Fall, den l823207 geschildert hat, mit Sicherheit nicht mehr passieren. Der kriminalistische Erfahrene weiß, dass nach einem solchen Anschreiben die Erfolgsaussichten darauf, bei einer Durchsuchung Beweismittel zu finden, geringst sind :)

  • Eigentlich muss man sich noch nicht mal dazu äußern zumindestens bei der Polizei und beim Zoll wird es auch so sein.


    Wo man drauf reagieren MUSS ist wenn man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.


    Korrekt! Das gilt übrigens nicht nur für Beschuldigte, sondern auch für Zeugen! Die müssen auch nicht auf Ladungen der Polizei erscheinen.

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