• gar nichts machen bzw mit einem anwalt sorechen
    in diesem land gilt solange niemanden etwas nachgewiesen wurde ist er unschuldig
    und nur anhand irgendwelcher dhl verläufe etc kann man dir nix nachweisen da kann ja jeder beliebige in deinem namen bestellen und vor der tür abfangen

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  • Klebt euch nen Fake Namen an den Briefkasten und bestellt über diesen. Wenn es ungewöhnlich lange dauert, den Kleber einfach entfernen. Dann geht die Ware halt flöten, aber besser so als Busse (eher für die Schweizer interessant, wegen Zoll).
    Und sollte der Seller auffliegen, haben die nur ne Adresse mit nem Namen der dort nicht addresiert ist.

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  • aber du bist ja dort gemeldet und der Staat wird sich damit nicht verarschen lassen...

    Ob Du dort gemeldet bist spielt keine Rolle, denn jeder kann irgendwas an eine Adresse schicken lassen, der dort gemeldete ist ja nicht zwangsläufig schuldig, er weiß vielleicht gar nichts davon.

    Alle meine hier getätigten Beiträge sind frei erfunden und fiktiv :)

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  • Was soll das bringen?
    Die ware ist zwar weg... aber du bist ja dort gemeldet und der Staat wird sich damit nicht verarschen lassen...


    Oder hab ich iwo ein Denkfehler?!?

    Ja einen dicken! Ich wohne in einem Häuserblock mit 10 Familien. Wie will die Polizei wissen, wer die Ware auf falschen Namen bestellt hat? Ich machs immer so. Ergo hat keiner der Seller meinen richtigen Namen.

  • Der Staat sind übrigens wir, die Steuerzahler. Kennt natürlich nicht mehr jeder wenn ich das hier so lese... denen mal zeigen, deren Kosten... Das sind auch meine Steuergelder.


    Ich finde unser System gut! Seid froh, dass es das Recht auf nen Anwalt gibt, der einem bezahlt wird, anstatt noch über diejenigen die das finanziert haben (leute wie ich) zu maulen!


    Wahrscheinlich hättest du schon beim ersten Brief zum Anwalt gehen sollen. Weiß ich nicht, weil mich die Details nichts angehen.


    Aber nimm dir bitte jetzt sofort einen, damit du weißt was Sache ist, und du mit nem blauen Auge, besser ohne davon kommst.


    Dafür ist der Staat, also wir, ja da!


    HTC One M9

    PN Funktion abgeschaltet, eure ständigen Stoffanfragen nerven.

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  • Der Strafbefehl ist das Angebot ein Strafverfahren schriftlich zu erledigen. Wenn man den Strafbefehl akzeptieren will, tut man nichts und zahlt die Geldstrafe plus Verfahrenskosten (wie hoch die sind, steht auch im Strafbefehl) nach Aufforderung von der Staatsanwaltschaft.


    Will man sich wehren, muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob es sich lohnt, den Einspruch durchzuziehen und vor Gericht zu gehen, kann man zuverlässig erst beurteilen, wenn man Akteneinsicht hatte. Die bekommt man über einen Anwalt. Es ist unproblematisch, den Einspruch bis zur Verhandlung zurückzunehmen.


    Sofern einem Erwerb von Dopingmitteln vorgeworfen wird, muss für eine Verurteilung nachgewiesen, dass Dopingmittel beim Betroffenen angekommen sind. Ist nicht so einfach.

    • Offizieller Beitrag

    Der Strafbefehl ist das Angebot ein Strafverfahren schriftlich zu erledigen. Wenn man den Strafbefehl akzeptieren will, tut man nichts und zahlt die Geldstrafe plus Verfahrenskosten (wie hoch die sind, steht auch im Strafbefehl) nach Aufforderung von der Staatsanwaltschaft.


    Will man sich wehren, muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob es sich lohnt, den Einspruch durchzuziehen und vor Gericht zu gehen, kann man zuverlässig erst beurteilen, wenn man Akteneinsicht hatte. Die bekommt man über einen Anwalt. Es ist unproblematisch, den Einspruch bis zur Verhandlung zurückzunehmen.


    Sofern einem Erwerb von Dopingmitteln vorgeworfen wird, muss für eine Verurteilung nachgewiesen, dass Dopingmittel beim Betroffenen angekommen sind. Ist nicht so einfach.

    Das ist doch mal ne Auskunft :top:

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  • Der Strafbefehl ist das Angebot ein Strafverfahren schriftlich zu erledigen. Wenn man den Strafbefehl akzeptieren will, tut man nichts und zahlt die Geldstrafe plus Verfahrenskosten (wie hoch die sind, steht auch im Strafbefehl) nach Aufforderung von der Staatsanwaltschaft.


    Will man sich wehren, muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob es sich lohnt, den Einspruch durchzuziehen und vor Gericht zu gehen, kann man zuverlässig erst beurteilen, wenn man Akteneinsicht hatte. Die bekommt man über einen Anwalt. Es ist unproblematisch, den Einspruch bis zur Verhandlung zurückzunehmen.


    Sofern einem Erwerb von Dopingmitteln vorgeworfen wird, muss für eine Verurteilung nachgewiesen, dass Dopingmittel beim Betroffenen angekommen sind. Ist nicht so einfach.

    Das ist eine Top Antwort und genau so siehts aus, die sind in der Beweispflicht, und die sind dürftig, das wissen die auch, deshalb Strafbefehl Ablehnen.

    Ich ballere alle Steroide selber:sun:-I-I, mein Nachbar ist ein Kiffer, der nimmt keine8-]

  • Interessante Einstellung : Sich über den ausbeuterischen Staat beschweren, gleichzeitig Widerspruch einlegen wollen "um zu sehen was die so zu sagen haben" anstatt die Strafe zu zahlen und es gut sein zu lassen, ABER Verfahrenshilfe anfordern - auf Kosten des Staates und damit der Allgemeinheit - ist schon drinnen? Und diese Kosten sind idR weit höher als 600€.

    Richtig... Ich durfte 6000€ bezahlen

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  • Das ist eine Top Antwort und genau so siehts aus, die sind in der Beweispflicht, und die sind dürftig, das wissen die auch, deshalb Strafbefehl Ablehnen.


    Einspruch gegen den Strafbefehl, Akteneinsicht, Beraten lassen. Ich kann nur empfehlen, sowas nicht ohne einen versierten Anwalt zu machen. Auf der Gegenseite sitzen Profis. Wenn nach einem Einspruch nix mehr kommt und man sich dann als Angeklagter allein in die Verhandlung setzt, wird's schwer, wenn man denen nicht juristisch auf Augenhöhe begegnet.

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  • Einspruch gegen den Strafbefehl, Akteneinsicht, Beraten lassen. Ich kann nur empfehlen, sowas nicht ohne einen versierten Anwalt zu machen. Auf der Gegenseite sitzen Profis. Wenn nach einem Einspruch nix mehr kommt und man sich dann als Angeklagter allein in die Verhandlung setzt, wird's schwer, wenn man denen nicht juristisch auf Augenhöhe begegnet.

    Alleine sitzt du in einem Verfahren ja nie. Zumindest einen Pflichtverteidiger bekommst du. Nur ob das dann ein entsprechender Fachanwalt ist, ist fraglich.


    Nachweise für den Erwerb von Dopingmitteln kenne ich aus einigen Verfahren, wo die Seller gesagt haben, wer auf Konto X eingezahlt hat, hat auch Dopingmittel von mir bekommen.

  • Alleine sitzt du in einem Verfahren ja nie. Zumindest einen Pflichtverteidiger bekommst du. Nur ob das dann ein entsprechender Fachanwalt ist, ist fraglich.
    Nachweise für den Erwerb von Dopingmitteln kenne ich aus einigen Verfahren, wo die Seller gesagt haben, wer auf Konto X eingezahlt hat, hat auch Dopingmittel von mir bekommen.


    Ob man einen Pflichtverteidiger bekommt, hängt nicht davon ab, ob man sich einen Rechtsanwalt leisten kann. Es hängt vor allem von der vorgeworfenen Tat ab. Man bekommt als Angeklagter einen Pflichtverteidiger, wenn eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht, es um ein Verbrechen geht, die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet, die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Wer in Untersuchungshaft sitzt bekommt auch einen Pflichtverteidiger.


    Im Fall von Threadstarter Iron1984 zum Beispiel geht es nicht um ein Verbrechen, Freiheitsstrafe droht auch nicht, das Amtsgericht ist für die erste Instanz zuständig. Er säße allein in der Hauptverhandlung, wenn er sich nicht um einen Anwalt kümmert.

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    • Offizieller Beitrag

    Ob man einen Pflichtverteidiger bekommt, hängt nicht davon ab, ob man sich einen Rechtsanwalt leisten kann. Es hängt vor allem von der vorgeworfenen Tat ab. Man bekommt als Angeklagter einen Pflichtverteidiger, wenn eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht, es um ein Verbrechen geht, die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet, die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Wer in Untersuchungshaft sitzt bekommt auch einen Pflichtverteidiger.


    Im Fall von Threadstarter Iron1984 zum Beispiel geht es nicht um ein Verbrechen, Freiheitsstrafe droht auch nicht, das Amtsgericht ist für die erste Instanz zuständig. Er säße allein in der Hauptverhandlung, wenn er sich nicht um einen Anwalt kümmert.

    Du weißt genau wovon du sprichst :thumbup:

  • Ohne weiteres zu zahlen ist ein schuldeigeständnis. So ist das auch wenn man geblitzt wird.
    Sollte es zukünftig zu Problemen mit dir kommen holen die das wider aus der Schublade.denk bloß nicht es wird nix gespeichert....

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