Alles anzeigenWäre mir neu, wenn die verschreibungspflichtige Medikamente mitnehmen würden die nicht unter das Doping Gesetz fallen. Bei Betäubungsmitteln sieht es natürlich anders aus, aber man darf verschreibungspflichtige Medikamente besitzen.
Nochmal zum Thema zurück von Vizemeister
Wenn man also so ein Schreiben mit der „Strafzahlung“ erhält, kann man am Besten die Aussage verweigern, sagen man hat nix bestellt und nicht zahlen, richtig?
Das hat bisher bei mir immer funktioniert, weil die einfach zu wenig Beweise hatten. Zahlung (per XMR oder BTC)und SendeID reichen einfach nicht aus, um jemanden zu verurteilen.
Mach Dein Ding. Es ist Dein Leben. Ich kenne die Zukunft nicht und kann auch nicht wissen was die haben. Ich würde Akteneinsicht beantragen, um zu wissen, was die haben.