Roidstation Diskussionsthread

  • Ach so an die Betroffenen …

    Habt ihr einen Account im Shop gehabt oder als „Gast“ bestellt?


    Vlt weiß das auch jemand von euch. Wurden die Shop Daten zur Auswertung genommen oder existiert eine separate Liste? Weiß jemand was Genaueres?

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  • Wenn Du bestellt hast über eine Menge xx, wirst Du vermutlich einen Brief bekommen. Bezüglich der Rechtslage ( Bestellung,Zahlung usw.) kann Dir Vizemeister Deine Fragen beantworten. Bzw. per P/N . Wenn Du jetzt nichts mehr zu Hause liegen hast, hilft Dir das nichts außer dass Du „gelernt“ hast nichts zu Hause zu lagern. Was gut ist. Oder nur in "geringen" Mengen. Sie hoffen bei der HD "zusätzliche" Informationen oder Ware zu finden.


    Der Zeitraum steht ja oben bzw. hatte ich gepostet von wann sie Daten haben warten ja 4000+ Datensätze in dem Zeitraum. Wie geschrieben für solche Fragen per PN an Vizemeister schreiben.

    Danke für die Infos. Ne, habe noch nie was bestellt. Bin natty unterwegs :-L. Finde nur die ganze Rechtslage zu diesem Thema interessant und auch gleichzeitig abschreckend :tren: .Das Risiko strafrechtlich verfolgt zu werden ist echt groß.

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  • Beweis durch Zeugenvernehmung des Shopbetreibers, falls dieser Bestell-, Bezahl- und Lieferlisten geführt haben sollte. Der Zeuge würde den buchhalterischen Erfassungsablauf bestätigen, dass ein Auftrag in die Bezahlliste immer erst nach Prüfung des Zahlungseinganges eingetragen wurde. Wäre so eine Aussage glaubhaft? Natürlich. Der wird sich ja nicht selbst beschissen haben.


    Zu Fakes: Wäre dann ein untauglicher Versuch, der ebenfalls strafbar wäre.

    D.h. theoretisch, wenn man seinem Nachbarn eins auswischen möchte. Bestellt man aus diversen Shops, zahlt „anonym“ und wenn einer der Shop hochgekommen wird, hat der liebe Herr Nachbar wahrscheinlich ein großes Problem?

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  • Die merken halt, ob du nur so ein verzweifelter Hobby BBler bist oder es wirklich für die Bühne (kommerziell) genutzt hast. Beim Ersten werden die einmal deine Wohnung grob durchkerchern. Wenn die allerdings dann auf einmal Verpackungen/Mehrere Vials finden, werden die genauer hinschauen. Ansonsten merken die relativ zügig, wen vor sich haben und ob die sich eine längere Durchsuchung sparen können. Das sind jetzt so meine Erfahrungswerte. Auch von mehreren Kollegen (die bei den Grünen sind) so in der Art bestätigt worden. Dennoch ist eine HD immer unangenehm

  • Geht das Roidstation Ding über die Staatsanwaltschaft Köln?

    Kumpel hat mir berichtet, dass er wohl ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt erwartet. Angeblich wegen Doging. Hat aber keine Ahnung noch worum es geht.

    Alle von diesem Account getätigten Bewertungen sind anonyme Bewertungen von Usern und spiegeln in keinsterweise meine Erfahrungen wieder. Auch Bewertungen in der Ich-Form sind nicht mit mir in Verbindung zu bringen! Das gesamte Team von extrem-bodybuilding distanziert sich klar von Verkauf und Handel mit illegalen Substanzen. Alles, was mit Handel oder Beschaffung zu tun hat, ist absolut tabu und wird entsprechend geahndet. Alle genannten Infos dienen ausschließlich zu informativen Zwecken!

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  • Geht das Roidstation Ding über die Staatsanwaltschaft Köln?

    Kumpel hat mir berichtet, dass er wohl ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt erwartet. Angeblich wegen Doging. Hat aber keine Ahnung noch worum es geht.

    Wegen Doging werden ganz andere kommen. Aber ja, Roidstation sollte nur Köln sein - Ich denke mal das liegt damit zusammen wo der Shop war, Bundesland technisch?

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  • Wegen Doging werden ganz andere kommen. Aber ja, Roidstation sollte nur Köln sein - Ich denke mal das liegt damit zusammen wo der Shop Lager und Server in Deutschland?


    Wegen Doging werden ganz andere kommen. Aber ja, Roidstation sollte nur Köln sein - Ich denke mal das liegt damit zusammen wo der Shop war, Bundesland technisch?

    Also lag der Shop in Deutschland? Quasi das Lager/ Server und alles was dazu gehört?

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  • Wie muss man sich eine HD Vorstellung ?

    Durchsuchen sie jeden cm ?

    Naja bei mir wars so, hab dennen gleich gezeigt wo es ist...dann haben sie nur noch grob weiter gesucht.. selbst die kapselmaschiene war für die auch göeich herstellung von Anabolika und HCG ohne Bezeichnung im Kühlschrank waren Wachstumshormone.... ^^

    Waren schnell fertig. Habe. Länger mit Tabletten zählen gebraucht....also Kleine blaue herzen... :-thumb2-:

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  • Die merken halt, ob du nur so ein verzweifelter Hobby BBler bist oder es wirklich für die Bühne (kommerziell) genutzt hast. Beim Ersten werden die einmal deine Wohnung grob durchkerchern. Wenn die allerdings dann auf einmal Verpackungen/Mehrere Vials finden, werden die genauer hinschauen. Ansonsten merken die relativ zügig, wen vor sich haben und ob die sich eine längere Durchsuchung sparen können. Das sind jetzt so meine Erfahrungswerte. Auch von mehreren Kollegen (die bei den Grünen sind) so in der Art bestätigt worden. Dennoch ist eine HD immer unangenehm

    genau so würde ich es auch beschreiben. Das schlimmste ist noch das Trauma danach.
    Könnte mir auch vorstellen das Betroffene aus dem Süden von DE auf HDs einstellen können. Meine Erfahrung ist es da es dort nochmal deutlich drakonischer zugeht.
    Kann man jetzt nur noch abwarten, f*ckt echt Kopf...


  • Die Verjährungsfrist ist nur abgelaufen, wenn sie zwischendurch nicht durch eine Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft unterbrochen wurde. Dazu gehört beispielsweise die Anordnung, die Beschuldigten zu vernehmen (§ 78c Abs.1 Nr. 1 StGB) . Nach so einer Anordnung beginnt die Frist von vorne. Maximal läuft die Verjährung in diesen Fällen zwei Mal fünf, also zehn Jahre. Angaben zu machen in der Annahme, die Sache sei verjährt, ist - ohne vorherige Akteneinsicht - also keine gute Idee.

    lawyer


    Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, wieso die StA Köln erst den Zeitraum ab dem 27.10.2017 strafrechtlich verfolgt. Die Laufzeit der Verjährung beträgt 5 Jahre und wird durch die Anordnung der Beschuldigtenvernehmung unterbrochen. Wir haben hier zwei Fälle ab dem 27.10.2017. In beiden Fällen müsste es also am 27.10.2022 eine Anordnung der Beschuldigtenvernehmung gegeben haben.


    Zweimal am 27.10.2022. Kann das Zufall gewesen sein? Oder war am 27.10.2022 etwas besonderes?


    Das ist mir gerade eingefallen.


    Der Referentenentwurf vom 18.10.2022 zur neuen Dopingmittel-Mengen-Verordnung wurde doch am 27.10.2022 auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Das war es!


    Link: https://www.bundesgesundheitsm…el-mengen-verordnung.html


    Das BMG hatte aufgrund der Empfehlung der Studienersteller in dem Evaluierungsbericht aus Ende 2020, die Dopingmittel-Mengen-Verordnung stärker an das vom Gesetzgeber mit § 2 Abs. 3 AntiDopG verfolgte Ziel anzupassen und Mengenwerte festzuschreiben, bei deren Erreichung eine Absicht des Handeltreibens einigermaßen sicher vermutet werden kann, eine Überprüfung der Mengengrenzwerte durchgeführt und dazu angekündigt, dass es Anpassungen geben werde. Das wird der Staatsanwaltschaft Köln sicherlich bekannt gewesen sein, die daher wohl den Referentenentwurf abwarten wollten, bevor Ermittlungsverfahren gegen RS-Kunden eingeleitet werden. Denn im Falle einer Grenzwerterhöhung könnten noch offene Altfälle aus der Strafbarkeit nachträglich rausfallen.


    Das war wohl der Grund wieso es erst jetzt losgeht. Die haben auf die Überprüfung der Mengengrenzwerte im BMG gewartet und mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 27.10.2022 dann die Ermittlungsverfahren gegen die RS-Kunden eingeleitet.


    Deshalb ab dem 27.10.2017. Was vor dem 27.10.2017 war dürfte damit in die Verjährung gelaufen sein. So sieht es aus. Das wäre eine schlüssige Erklärung, wieso ab dem 27.10.2017.

    Einmal editiert, zuletzt von K-K-S ()

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  • Dann stellt sich noch die Frage, wieso die Betroffenen erst Ende Januar 2023 ein Anhörungsschreiben erhalten haben obwohl die Anordnung der Beschuldigtenanhörung bereits am 27.10.2022 erfogt sein müsste.


    Wie lässt sich diese doch ungewöhnliche zeitliche Verzögerung schlüssig erklären?


    Der Referentenentwurf des BMG zur DmMV, der am 27.10.2022 veröffentlicht wurde, hätte noch geändert werden können. Darauf hatte ich gehofft, weil die Anpassungen bei den Mengengrenzwerten nur marginal waren.


    Nach dem Referentenentwurf kommt der Regierungsentwurf und dabei wurde leider nichts geändert. Dieser wurde mit Anschreiben des Bundeskanzleramtes vom 11.01.2023 dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt, der dort - soweit ersichtlich - seit dem 13.01.2023 vorliegt.


    Am 15.02.2023 wird sich der Gesundheits- und der Innenausschuss des Bundesrates damit beschäftigen. Der Bundesrat kann nur ja oder sein sagen und der wird ja sagen. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat am 03.03.2023 zustimmen wird, so dass die neue Dopingmittel-Mengen-Verordnung im März 2023 in Kraft treten dürfte.


    Man hat wohl mit dem Versand der Anhörungsschreiben solange gewartet, bis der Referentenentwurf durch das Kabinett bzw. im schriftlichen Verfahren durch war.


    Der Entwurf kann juristisch genauso angegriffen werden wie der alte. Die neuen Mengengrenzwerte sind immer noch evident realitätsfern, so dass die Politik - wieso auch immer - das Risiko eingeht, dass das vor Gericht nicht hält, wofür man ein Musterverfahren bräuchte, dass man durch die Instanzen ziehen könnte. Das will aber sicherlich kein Betroffener und die Gegenseite vermutlich auch nicht, so dass Fälle mit Konsumenten bei RS wahrscheinlich für kleines Geld (im dreistelligen Euro-Bereich) abgedealt werden. So wird es wohl laufen.

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  • So, jetzt seit Ihr auf dem aktuellen Stand und könnt das was derzeit läuft besser beurteilen.


    Es geht auch um Politik. Die Bundesregierung arbeitet gerade an dem Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis. Der Gesetzesentwurf ist für Ende März 2023 angekündigt und das Legalisierungsvorhaben wird von der CDU/CSU heftig kritisiert.


    Eigentlich müsste man auch das AntiDopG überarbeiten, dass erhebliche Schwachstellen hat, was der Evaluierungsbericht gezeigt hat.


    Dieses Fass will man derzeit aber wohl nicht aufmachen. Erst kommt Cannabis dran. Wenn man jetzt die Mengengrenzwerte subtanziell erhöhen würde wäre das faktisch eine Entkriminalisierung der Dopingkonsumenten und das wäre Munition für die Opposition, die das alles lieber strafbar hätte. Man musste aber irgendetwas tun, weil der Evaluierungsbericht schon starker Tobak war also macht man eine Minianhebung, die nur marginal wirken wird.

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  • Wäre mir neu, wenn die verschreibungspflichtige Medikamente mitnehmen würden die nicht unter das Doping Gesetz fallen. Bei Betäubungsmitteln sieht es natürlich anders aus, aber man darf verschreibungspflichtige Medikamente besitzen.


    Nochmal zum Thema zurück von Vizemeister


    Wenn man also so ein Schreiben mit der „Strafzahlung“ erhält, kann man am Besten die Aussage verweigern, sagen man hat nix bestellt und nicht zahlen, richtig?


    Das hat bisher bei mir immer funktioniert, weil die einfach zu wenig Beweise hatten. Zahlung (per XMR oder BTC)und SendeID reichen einfach nicht aus, um jemanden zu verurteilen.

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