Roidstation Diskussionsthread

  • Werbung
  • Welcher Zeitraum der Bestellung wird dir vorgeworfen?

    Genau der selbe wie bei Staatsanwaltschaft Köln


    27.10.17 bis 3.4.19


    vermute das wird ein Standard Brief sein der an alle geht von denen sie irgendwelche Daten haben. Steht auch drin, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird.


    Laut der Anwalt-Seite wäre das kein Schuldeingeständnis und je nach Verdienst eine Höhe zwischen 200 und 1000eur. Also entweder mach ich das einfach und hab meine Ruhe oder ich gebe es einem Anwalt. Hab aber eigentlich keinen Nerv und Bock mich da groß zu kümmern. Aber ignorieren tue ich es ganz sicher auch nicht.

    § 153 a StPO: Einstellung des Verfahrens - Tipps vom Anwalt
    Die Einstellung der Ermittlungen, § 153 a StPO gegen Geldauflage führt zu einem zügigen und günstigen Ende des Strafverfahrens. Was sind Vor- und Nachteile?
    www.kanzlei-erven.de

  • Werbung
  • Im AntiDopG wendet man die Grundsätze im BTM-Bereich an, wonach ein versuchter Erwerb im Internetschwarzmarkthandel erst dann vorliegt, wenn der Verkäufer vereinbarungsgemäß die Ware zum Versand an den Kunden zur Post aufgegeben hat.


    Die bloße Bestellung reicht nicht aus. Das wäre eine straflose Vorbereitungshandlung. Auf eine Bestellung erfolgt noch keine Lieferung. Es wird im Internetschwarzmarkthandel Vorkasse verlangt.


    Ob die Staatsanwaltschaft Köln dazu Daten hat, ist nicht bekannt. Es wäre daher sinnvoll, wenn ein Beschuldigter Akteneinsicht beantragt. Nach § 147 Abs. 4 StPO hat ein Beschuldigter, der keinen Strafverteidiger hat, ein eigenes Akteneinsichtsrecht.


    Also: Beantragt Akteneinsicht.


    Was noch interessant wäre: Um das wie viel fache liegt Ihr laut dem Schreiben über der Mengengrenze bzw. um was für eine Bestellmenge in EURO handelt es sich laut dem Schreiben? Diese Info ist für die Einschätzung relevant, ob und wenn ja, wo in etwa deren interne Nichtaufgriffsgrenze liegen dürfte.


    Wer eine Anwaltsempfehlung benötigt kann sich per PM bei mir melden.

  • In dem Schreiben steht rein gar keine Information zur Sache. Es ist nur von Dopingmittel und/oder nicht zugelassene Medikamenten die Rede. Jo wenn du einen Anwalt empfehlen kannst dann schick ihn mir gerne per PM. Müsste die Akte ja dann zur Polizeistelle schicken lassen um sie dort einzusehen. Ich lass das einen Anwalt machen, soll der reinschauen, dann entscheide ich weiter. Aber wie gesagt im Zweifelsfall werde ich die Strafe zahlen.

  • Werbung
  • Zur Info, wer es noch nicht weiß:


    Das AntiDopG wurde 2020 im Auftrag des Deutschen Bundestages evaluiert. Die Studienersteller haben dabei festgestellt, dass sich die Rechtsanwendung von der Legitimationsgrundlage – Verbot des Erwerbs und Besitzes nicht als Selbstzweck, sondern zur Unterbindung eines Handelns mit Dopingmitteln – deutlich entfernt habe und haben daher empfohlen, die Dopingmittel-Mengen-Verordnung stärker an das vom Gesetzgeber mit § 2 Abs. 3 AntiDopG verfolgte Ziel anzupassen und Mengenwerte festzuschreiben, bei deren Erreichung eine Absicht des Handeltreibens einigermaßen sicher vermutet werden kann. Das wurde zwischenzeitlich aufgegriffen und ein Referentenentwurf einer neuen DMmV erstellt, in dem eingeräumt wird, dass die einfache Monatsmenge es in der Regel nicht zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen. Der Referentenentwurf befindet sich im Verordnungsverfahren.


    Einer der beiden Studienersteller war Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel von der Universität Augsburg, der in einem Video seinen Studenten u.a. das "Problem" mit den bisherigen Mengengrenzwerten erklärt hat.


    Link zum Video: https://www.instagram.com/tv/C…1n/?igshid=YmMyMTA2M2Y%3D





    .

  • Werbung
  • In dem Schreiben steht rein gar keine Information zur Sache. Es ist nur von Dopingmittel und/oder nicht zugelassene Medikamenten die Rede. Jo wenn du einen Anwalt empfehlen kannst dann schick ihn mir gerne per PM. Müsste die Akte ja dann zur Polizeistelle schicken lassen um sie dort einzusehen. Ich lass das einen Anwalt machen, soll der reinschauen, dann entscheide ich weiter. Aber wie gesagt im Zweifelsfall werde ich die Strafe zahlen.

    Nicht zugelassene Medikamente, die weder unter das AntiDopG noch unter das BtMG fallen, wurden sanktionslos geordert und der Bezug von Dopingmitteln wäre nur strafbar, wenn es sich um eine nicht geringe Menge handeln würde. Steht da irgendwo "nicht geringe Menge"? Das wäre das Mindeste.

  • Werbung
  • Interessant zu wissen wäre, ab welcher Mengengrenze bzw. Bestellmenge in Euro es problematisch werden könnte? :/

  • Interessant zu wissen wäre, ab welcher Mengengrenze bzw. Bestellmenge in Euro es problematisch werden könnte? :/

    Steht hier alles im Forum irgendwie, ich meine sogar hier


    *****Bitte beachtet bei Euren Aktivitäten hier unbedingt unsere Forenregeln. Diese findet ihr hier: https://www.extrem-bodybuilding.de/forenregeln/ . Insbesondere sind Anfragen und Angaben zum Erwerb oder Verkauf anaboler Steroide verboten!*****

  • Werbung
  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
    Werbung
  • Werbung
  • Werbung
  • Vielleicht kann mir hier jemand folgende Situation erklären. Sagen wir mal ein Doping Labor/Lager wird hochgenommen und der Betreiber gibt der Staatsanwaltschaft (oder wer auch immer dafür zuständig ist) Kundendaten (Name, Adresse, Wann...welche Menge bestellt wurde) raus, um die Strafe zu mildern. Dann bekommt der vermeidliche Kunde einen Brief, worin steht, dass er z.B. am 20.02.2019 etwas bestellt hat.

    1. Wie soll bewiesen werden, dass der vermeidliche Kunde etwas bestellt hat, wenn nicht per Banküberweisung gezahlt wurde?

    2. Wenn der vermeidliche Kunde zu Hause nichts liegen hat? (Im Falle eine Hausdurchsuchung nichts gefunden wird)

    Vielleicht hat der Shop nur Fakes verschickt in denen nur Öl drin war? Dafür kann man doch nicht belangt werden oder?

    Fragen über Fragen :/ :/ :/

  • Werbung
  • Vielleicht kann mir hier jemand folgende Situation erklären. Sagen wir mal ein Doping Labor/Lager wird hochgenommen und der Betreiber gibt der Staatsanwaltschaft (oder wer auch immer dafür zuständig ist) Kundendaten (Name, Adresse, Wann...welche Menge bestellt wurde) raus, um die Strafe zu mildern. Dann bekommt der vermeidliche Kunde einen Brief, worin steht, dass er z.B. am 20.02.2019 etwas bestellt hat.

    1. Wie soll bewiesen werden, dass der vermeidliche Kunde etwas bestellt hat, wenn nicht per Banküberweisung gezahlt wurde?

    2. Wenn der vermeidliche Kunde zu Hause nichts liegen hat? (Im Falle eine Hausdurchsuchung nichts gefunden wird)

    Vielleicht hat der Shop nur Fakes verschickt in denen nur Öl drin war? Dafür kann man doch nicht belangt werden oder?

    Fragen über Fragen :/ :/ :/

    Wenn Du bestellt hast über eine Menge xx, wirst Du vermutlich einen Brief bekommen. Bezüglich der Rechtslage ( Bestellung,Zahlung usw.) kann Dir Vizemeister Deine Fragen beantworten. Bzw. per P/N . Wenn Du jetzt nichts mehr zu Hause liegen hast, hilft Dir das nichts außer dass Du „gelernt“ hast nichts zu Hause zu lagern. Was gut ist. Oder nur in "geringen" Mengen. Sie hoffen bei der HD "zusätzliche" Informationen oder Ware zu finden.


    Der Zeitraum steht ja oben bzw. hatte ich gepostet von wann sie Daten haben warten ja 4000+ Datensätze in dem Zeitraum. Wie geschrieben für solche Fragen per PN an Vizemeister schreiben.

  • Werbung
  • Vielleicht kann mir hier jemand folgende Situation erklären. Sagen wir mal ein Doping Labor/Lager wird hochgenommen und der Betreiber gibt der Staatsanwaltschaft (oder wer auch immer dafür zuständig ist) Kundendaten (Name, Adresse, Wann...welche Menge bestellt wurde) raus, um die Strafe zu mildern. Dann bekommt der vermeidliche Kunde einen Brief, worin steht, dass er z.B. am 20.02.2019 etwas bestellt hat.

    1. Wie soll bewiesen werden, dass der vermeidliche Kunde etwas bestellt hat, wenn nicht per Banküberweisung gezahlt wurde?

    2. Wenn der vermeidliche Kunde zu Hause nichts liegen hat? (Im Falle eine Hausdurchsuchung nichts gefunden wird)

    Vielleicht hat der Shop nur Fakes verschickt in denen nur Öl drin war? Dafür kann man doch nicht belangt werden oder?

    Fragen über Fragen :/ :/ :/

    Beweis durch Zeugenvernehmung des Shopbetreibers, falls dieser Bestell-, Bezahl- und Lieferlisten geführt haben sollte. Der Zeuge würde den buchhalterischen Erfassungsablauf bestätigen, dass ein Auftrag in die Bezahlliste immer erst nach Prüfung des Zahlungseinganges eingetragen wurde. Wäre so eine Aussage glaubhaft? Natürlich. Der wird sich ja nicht selbst beschissen haben.


    Zu Fakes: Wäre dann ein untauglicher Versuch, der ebenfalls strafbar wäre.

  • Werbung
  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
    Werbung
  • Werbung
  • Scheint da jetzt "richtig" loszugehen. Hab von 3 Weiteren gehört, dass sie auch Briefe erhalten haben. Zum Glück laut ihnen nicht viel bestellt, Zeitraum ist der "gleiche". :( . Lassen auch nichts aus :rolleyes: ...

    Ne, stimmt nicht. Wer hier mindestens 1000 Punkte hat wird nicht verfolgt. Wer weniger als 1000 Punkte hat und für das Forum gespendet hat ist auch raus. Man die Spende noch nachholen, richtig Tribu 😘 ?

  • Werbung