Roidstation Diskussionsthread

  • Werbung
  • Die Daten haben die schon seit fast vier Jahren und gehen damit sehr sparsam um. Hatten in der damaligen Presseerklärung geschrieben, dass dort überwiegend Konsumenten bestellt hätten. Würde liebend gerne von denen anonymisierte Datensätze auswerten, um nach statistischen Methoden zu ermitteln, wie die Normalverteilung der jeweiligen Bestellmengen ist. Kommt man nicht dran. Ginge wohl nur über ein Gerichtsverfahren. Diese Chance wird man mir wohl nicht geben.

    Hey Vizemeister, sorry wenn das hier etwas OT ist weiß aber nicht wie ich dich kontaktieren kann, kennst du dich auch mit BTMG aus bzw sagt dir der Name BIgactionman50 was, da haben auch einige Kollegen Post bekommen

  • Werbung
  • Die Verjährungsfrist ist nur abgelaufen, wenn sie zwischendurch nicht durch eine Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft unterbrochen wurde. Dazu gehört beispielsweise die Anordnung, die Beschuldigten zu vernehmen (§ 78c Abs.1 Nr. 1 StGB) . Nach so einer Anordnung beginnt die Frist von vorne. Maximal läuft die Verjährung in diesen Fällen zwei Mal fünf, also zehn Jahre. Angaben zu machen in der Annahme, die Sache sei verjährt, ist - ohne vorherige Akteneinsicht - also keine gute Idee.

    Anordnung der Beschuldigtenvernehmung vor Ablauf der Verjährung am 27.10.2022 und der Beschuldigte erhält das Anhörungsschreiben erst im Janur 2023. Na, da hat man ja richtig Bock drauf. Die wollen das wohl nur nicht in die Verjährung laufen lassen. Akteneinsichtnahme wäre schon sinnvoll, um zu sehen, was die da mit solchen Fällen machen. Vermutlich haben die nur Bestelldaten und sonst nichts, so dass das nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden dürfte. Interessant ist die Frage, ob es bei denen einen internen Mengenbestellgrenzwert gibt, ab dem überhaupt erst Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Wenn die bei jedem Besteller so handeln würden, hätte es hier schon einige Fälle gegeben müssen. Ist aber nicht der Fall und es müssen schon sehr viele Fälle über den 5 Jahren liegen. Vermutung: Bis 200 Euro Bestellwert passiert nichts. Die 200 Euro-Grenze ist nicht ausgedacht. Woher ist die kenne? Bleibt geheim. Darüber handeln die vermutlich je nach Einzelfall. 500 Euro könnte nach dem Bestellwert ein Indiz für Handel begründen. Dazu müsste man die Datensätze haben, ob das bereits signifikant über dem "Normalfall" liegt. Ich denke schon. Ist wohl drüber.

  • Werbung
  • Anordnung der Beschuldigtenvernehmung vor Ablauf der Verjährung am 27.10.2022 und der Beschuldigte erhält das Anhörungsschreiben erst im Janur 2023. Na, da hat man ja richtig Bock drauf. Die wollen das wohl nur nicht in die Verjährung laufen lassen. Akteneinsichtnahme wäre schon sinnvoll, um zu sehen, was die da mit solchen Fällen machen. Vermutlich haben die nur Bestelldaten und sonst nichts, so dass das nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden dürfte. Interessant ist die Frage, ob es bei denen einen internen Mengenbestellgrenzwert gibt, ab dem überhaupt erst Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Wenn die bei jedem Besteller so handeln würden, hätte es hier schon einige Fälle gegeben müssen. Ist aber nicht der Fall und es müssen schon sehr viele Fälle über den 5 Jahren liegen. Vermutung: Bis 200 Euro Bestellwert passiert nichts. Die 200 Euro-Grenze ist nicht ausgedacht. Woher ist die kenne? Bleibt geheim. Darüber handeln die vermutlich je nach Einzelfall. 500 Euro könnte nach dem Bestellwert ein Indiz für Handel begründen. Dazu müsste man die Datensätze haben, ob das bereits signifikant über dem "Normalfall" liegt. Ich denke schon. Ist wohl drüber.

    Wie läuft das denn allgemein ab? Die Seller werden ja sicherlich nicht so dumm sein Buch über ihre Lieferungen zu führen..


    Wenn was nachgewiesen werden kann dann doch nur der Zahlungsverkehr und eine Lieferung an Adresse X.. welche Produkte und Mengen da den Besitzer gewechselt haben ist doch kaum nachvollziehbar sofern der Nachrichtenverkehr beiderseitig regelmäßig gelöscht wird - oder liege ich da falsch

  • Hallo Eisenfreunde,

    Ich habe alte Notizen gefunden und zu der Zeit war Roidstation neu auf dem Radar für mich, das heißt 2017 war eine Test Bestellung mit 12 Packen Testo E von Swiss. 2018 gab es eine Testbestellung ebenfalls von Swiss aber Deca und Dura. 2019 gab es eine Bestellung .. Aber ich weiss nicht genau was, müsste wieder von Swiss das Testo E, kann aber nicht viel gewesen sein da ich dort dann auch an Apo Testo später kam und das nur eine Sicherheitsbestellung war. Kann aber nichts signifikantes sein da mein Hauptshop ein anderer war und Roidstation nur als ausweichung dienen sollte und mal ne neue Marke probieren. Also waren die Bestellungen wohl eher <300 von der Roidstation, da es ja nur darum geht.

  • Werbung
  • Wie läuft das denn allgemein ab? Die Seller werden ja sicherlich nicht so dumm sein Buch über ihre Lieferungen zu führen..


    Wenn was nachgewiesen werden kann dann doch nur der Zahlungsverkehr und eine Lieferung an Adresse X.. welche Produkte und Mengen da den Besitzer gewechselt haben ist doch kaum nachvollziehbar sofern der Nachrichtenverkehr beiderseitig regelmäßig gelöscht wird - oder liege ich da falsch

    Fast alle Seller führen Bestelllisten und speichern die auf USB Sticks ab. Für den Fall der Fälle, dass sie mal hochgekommen werden, führt das herausgeben solcher vollständigen Listen für Strafminderung bzw man hat etwas in der Hand zum verhandeln.

  • Fast alle Seller führen Bestelllisten und speichern die auf USB Sticks ab. Für den Fall der Fälle, dass sie mal hochgekommen werden, führt das herausgeben solcher vollständigen Listen für Strafminderung bzw man hat etwas in der Hand zum verhandeln.

    Ja, jeder muss sein eigenen Arsch absichern - Verständlich. Auf der Straße bleibt ne Snitch aber ne Snitch :P

  • Werbung
  • Wie läuft das denn allgemein ab? Die Seller werden ja sicherlich nicht so dumm sein Buch über ihre Lieferungen zu führen..


    Wenn was nachgewiesen werden kann dann doch nur der Zahlungsverkehr und eine Lieferung an Adresse X.. welche Produkte und Mengen da den Besitzer gewechselt haben ist doch kaum nachvollziehbar sofern der Nachrichtenverkehr beiderseitig regelmäßig gelöscht wird - oder liege ich da falsch

    Hätte ich eiegntlich auch gedacht, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass genau dies passiert.
    Schau dir mal die Doku von Shiny Flakes an. Der hat ne perfekt ausgebarbeitete Exceltabele aller Bestellungen + Anschtriften 8-]

    LARP Account :-L

  • Jetzt wird’s interessant. Wir haben hier zwei Profis im Thread.


    Verschiebe jetzt alles in den RS Thread weil es ja genau darum geht. Dem Thread Ersteller schon mal viel Glück und Erfolg, dass du gut aus der Sache rauskommst.

  • Werbung
  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
    Werbung
  • Also ich kann nur sagen , dass es bei mir genauso war, dass Buch geführt wurde über alle Bestellungen . Und das bei nem guten lab, dass bei jeder Bestellung explizit darauf hingewiesen hat, dass ich alle Mails usw. Vernichten soll . Die Polizei hat absolut jede Bestellung über 2 Jahre nachvollziehen können . Das hat mich damals etwas geärgert . Bei der Hausdurchsuchung wurde zwar nix gefunden, aber der seller von ar..s. Hat dann vor Gericht noch nen Geständnis gemacht und damit war das Ding durch . Dumm gelaufen ….



    Lg

    1312 !!!


    Mfg Giuliuano !

  • Die wollen das wohl nur nicht in die Verjährung laufen lassen. Akteneinsichtnahme wäre schon sinnvoll, um zu sehen, was die da mit solchen Fällen machen. Vermutlich haben die nur Bestelldaten und sonst nichts, so dass das nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden dürfte. Interessant ist die Frage, ob es bei denen einen internen Mengenbestellgrenzwert gibt, ab dem überhaupt erst Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Wenn die bei jedem Besteller so handeln würden, hätte es hier schon einige Fälle gegeben müssen. Ist aber nicht der Fall und es müssen schon sehr viele Fälle über den 5 Jahren liegen. Vermutung: Bis 200 Euro Bestellwert passiert nichts. Die 200 Euro-Grenze ist nicht ausgedacht. Woher ist die kenne? Bleibt geheim. Darüber handeln die vermutlich je nach Einzelfall. 500 Euro könnte nach dem Bestellwert ein Indiz für Handel begründen. Dazu müsste man die Datensätze haben, ob das bereits signifikant über dem "Normalfall" liegt. Ich denke schon. Ist wohl drüber.

    Genau, die lassen das nicht in die Verjährung laufen, um die Fälle noch verfolgen zu können. Mit einigen deiner Vermutungen dürftest du nach meinem Kenntnisstand richtig liegen.

  • Werbung
  • Genau, die lassen das nicht in die Verjährung laufen, um die Fälle noch verfolgen zu können. Mit einigen deiner Vermutungen dürftest du nach meinem Kenntnisstand richtig liegen.

    Du bist seit Jahren hier, meist inaktiv und dein Profilname und deine Beiträge der letzten Jahre zeigen das du dich mit der, ich sag mal Juristerei auskennst. Aber eins kann ich dir versichern. Es gibt in Deutschland keinen zweiten der rechtlich mehr Ahnung vom Thema der Strafverfolgung von Steroidnutzern bzw. Bestellern hat als Vize. Er weiß alles.


    Du willst wissen wo die Grenzen der Mengen herkommen. Wann die wo besprochen wurden und wie beschlossen, wie der aktuelle Stand ist, was die Politik machen wird aktuell und wie der Weg ist die Mengen juristisch kaputt zu machen und ein nicht verbotenes Eigendoping mit realistischen Mengen straffrei zu bekommen?


    Du hast vielleicht einen Mandanten, Klienten, Kunden gegen den aktuell ermittelt wird? Dir liegt wirklich was daran in dem Bereich was zu bewegen? Geld motiviert dich nicht ausschließlich? Ruhm und Ehre brauchst du auch nicht, weil die Verteidigung von Steroidnutzern in der Juristerei völlig unpopulär ist?


    Dann schließe dich mit Vize kurz…

  • Du hast recht. Mich interessiert das Thema, komme aber nicht oft dazu, mich damit zu beschäftigen. Bin hier, wenn ich hier bin, um Neues zu erfahren (wie gestern von Vize zum BT-Drs. 19/25090!) und - soweit möglich, manchmal gehen nur Andeutungen - das, was ich weiß zu teilen. Ich hoffe, dabei entsteht nicht der Eindruck, ich wüßte irgendwas besser, als andere.

    Würde mich freuen, mich mit Vize kurzzuschließen!

  • Werbung
  • Du hast recht. Mich interessiert das Thema, komme aber nicht oft dazu, mich damit zu beschäftigen. Bin hier, wenn ich hier bin, um Neues zu erfahren (wie gestern von Vize zum BT-Drs. 19/25090!) und - soweit möglich, manchmal gehen nur Andeutungen - das, was ich weiß zu teilen. Ich hoffe, dabei entsteht nicht der Eindruck, ich wüßte irgendwas besser, als andere.

    Würde mich freuen, mich mit Vize kurzzuschließen!

    Nein alles gut. Es entsteht kein falscher Eindruck. Wir sind froh, wenn du dich hier einbringst.

    *****Bitte beachtet bei Euren Aktivitäten hier unbedingt unsere Forenregeln. Diese findet ihr hier: https://www.extrem-bodybuilding.de/forenregeln/ . Insbesondere sind Anfragen und Angaben zum Erwerb oder Verkauf anaboler Steroide verboten!*****

  • Wie verhält es sich denn mit dem langen Arm des Gesetzes bei Zahlungswegen? Wenn ich über einen Crypto Mixer bin werden die da recht wenig Chancen haben, das kriegen ja nicht einmal die "besten" verfolgt - Wie sieht es mit einem Empfängerkonto in Russland aus ? Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft im letzten Jahr da groß Chancen hatte, hab da aber auch kein spezielles Wissen.

    Es könnte sein, dass die bei dem Webshop seinerzeit Kopien von Kontoauszügen sichergestellt hatten. Beantrage Akteneinsicht. Dann siehst Du was die in Deinem Fall haben.

  • Werbung
  • Verstehe nicht wieso man direkt zum Anwalt laufen muss und unnötig Geld ausgibt.

    Bude aufräumen -> Brief zurück „Keine Aussage“ fertig.

    Wirst in ein paar Wochen Brief vom Staatsanwalt bekommen, dass es eingestellt worden ist. Die haben gar nicht genug Beweise. Hoffe ihr habt alle mit BTC oder so gezahlt und nicht per Bank.

  • Werbung
  • Verstehe nicht wieso man direkt zum Anwalt laufen muss und unnötig Geld ausgibt.

    Bude aufräumen -> Brief zurück „Keine Aussage“ fertig.

    Wirst in ein paar Wochen Brief vom Staatsanwalt bekommen, dass es eingestellt worden ist. Die haben gar nicht genug Beweise. Hoffe ihr habt alle mit BTC oder so gezahlt und nicht per Bank.

    Wer läuft denn zum Anwalt? Man braucht keinen Anwalt, um Akteneinsicht zu beantragen. Das kann der Beschuldigte auch selber beantragen. Man kriegt i.d.R. als Beschuldigter einen Stick mit der elektronisch geführten bzw. der eingescannten Ermittlungsakte und separat einen Brief mit dem Passwort zugeschickt. Dann weiss man was die haben.

  • Wer läuft denn zum Anwalt? Man braucht keinen Anwalt, um Akteneinsicht zu beantragen. Das kann der Beschuldigte auch selber beantragen. Man kriegt i.d.R. als Beschuldigter einen Stick mit der elektronisch geführten bzw. der eingescannten Ermittlungsakte und separat einen Brief mit dem Passwort zugeschickt. Dann weiss man was die haben.

    Ah okay das wusste ich gar nicht. Danke für den Hinweis! Dachte ein Anwalt ist dafür Pflicht

  • Werbung
  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
    Werbung
  • Werbung
  • Das ist Bullshit. Die können nur das bestrafen was bewiesen werden kann.
    Ohne daten hohe chance auf mindere Strafe.

    Und wenn Taten bewiesen werden können, wird man versuchen die Strafe zu drücken in dem man Absprachen trifft, was nach Paragraf 257c StPO geht, und wozu dann Daten herausgegeben werden mit denen die Staatsanwaltschaft Dritte anklagen kann.

  • Das ist Bullshit. Die können nur das bestrafen was bewiesen werden kann.
    Ohne daten hohe chance auf mindere Strafe.

    Wenn die ein Lager voller Roids finden, Daten haben das Seite xy von Person xy geführt wird, dann biste als Betreiber froh, wenn du Namen mit Adressen von Bestalldaten herausrücken kannst für eine mildere Strafe. Ist kein Quatsch sondern Fakt.

  • Werbung