Roidstation Diskussionsthread

  • Hallo,

    ich weiss nicht ab wann eine geringe Menge anfängt und wann aufhört. Ich meine jede Bestellung war damals um die 500 Euro ~ und die 2 haben sie halt "erwischt". Eine Verjährung bei Doping gibt es generell nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Akteneinsicht ist wie gesagt beantragt und ab dann weiss ich ja bescheid ob ich den haken setze bei "Ich zahle sehr gerne eine Strafe" oder nicht. Ich werde bescheid geben!

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  • Hallo,

    ich weiss nicht ab wann eine geringe Menge anfängt und wann aufhört. Ich meine jede Bestellung war damals um die 500 Euro ~ und die 2 haben sie halt "erwischt". Eine Verjährung bei Doping gibt es generell nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Akteneinsicht ist wie gesagt beantragt und ab dann weiss ich ja bescheid ob ich den haken setze bei "Ich zahle sehr gerne eine Strafe" oder nicht. Ich werde bescheid geben!

    Ich wollte noch dazu schreiben, um die 200 Euro? Dann ist es gut möglich, dass sie Käufer ab 200+ anschreiben oder angeschrieben haben. :( Kläre das mit deinem Anwalt, was sie wirklich haben (Akteneinsicht). Wie schon gesagt drück ich dir die Daumen das es nicht so "schlimm" ausfällt.

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  • Verjährung MUSS es geben, wie auch bei BTMG müssten es doch auch 5 Jahre sein?! §78 (3) Nr. 4 STGB:


    Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

    fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,


    LG

  • Hallo,

    heute kam ich endlich durch und wurde ewig weiter geleitet.

    Als Ich die Akteneinsicht anfordern wollte kam nur die Frage "Sie haben doch dort bestellt auf dieser Seite, oder nicht?" Woraufhin Ich "Nein" geantwortet habe. Die Person hat dann nur mit "Füllen sie einfach den Zettel aus und schicken sie einen Brief mit Antrag auf Akteneinsicht" geantwortet sich dann verabschiedet.

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  • Hallo,

    heute kam ich endlich durch und wurde ewig weiter geleitet.

    Als Ich die Akteneinsicht anfordern wollte kam nur die Frage "Sie haben doch dort bestellt auf dieser Seite, oder nicht?" Woraufhin Ich "Nein" geantwortet habe. Die Person hat dann nur mit "Füllen sie einfach den Zettel aus und schicken sie einen Brief mit Antrag auf Akteneinsicht" geantwortet sich dann verabschiedet.

    Deshalb brauchst du einen Anwalt und er soll das machen ! Siehst ja, ein falsches Wort, ein falscher Zug, und die haben dich an den Eiern.

  • Deshalb brauchst du einen Anwalt und er soll das machen ! Siehst ja, ein falsches Wort, ein falscher Zug, und die haben dich an den Eiern.

    Servus,

    alles gut. Ein bisschen Spiel und Abenteuer. Ich bin, was die Vergangenheit angeht, völlig im reinen mit mir und wenn es kommt dann kommt es - Da sie nur eine Adresse von mir haben. Ich bezweifle das sie eine Wallet von mir zurück verfolgt haben und ich erinnere mich auch daran das die Konten so damals in Russland waren als "Airline Konten" - Wenn Kölns Digitale Elite Einheit das knackt dann ist es gegönnt.

    Ich bin auch im Kontakt mit einem Anwalt was das ganze angeht.

    Ich werde heute den Brief auf nicht schuldig zurück schicken und wenn sie mehr haben kann man ja immer noch "Ups, da war ja was" sagen. 4 - 6 Jahre sind ja viel Zeit.

    Ich werde updaten wenns weiter geht :)

    Grüße

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  • Ich würde das auch über einen Anwalt regeln 👍 gibt genug die sich darauf spezialisiert haben .


    Ich weiß ja nicht wie du damals bestellt hast aber wenn das nicht per banküberweisung war , dann können die dir eh nichts , nach so einer langen Zeit ..

  • Die Verjährungsfrist ist nur abgelaufen, wenn sie zwischendurch nicht durch eine Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft unterbrochen wurde. Dazu gehört beispielsweise die Anordnung, die Beschuldigten zu vernehmen (§ 78c Abs.1 Nr. 1 StGB) . Nach so einer Anordnung beginnt die Frist von vorne. Maximal läuft die Verjährung in diesen Fällen zwei Mal fünf, also zehn Jahre. Angaben zu machen in der Annahme, die Sache sei verjährt, ist - ohne vorherige Akteneinsicht - also keine gute Idee.

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  • Also wenn jemand 2017 bestellt hätte, und bis jetzt nichts gehört, wäre es verjährt?

    Nein, für die Unterbrechung reichen behördeninterne Anordnungen, wie zB Anordnung, die Beschuldigten zu vernehmen. Wenn es diese Anordnung gibt, ist es egal ob der Beschuldigte davon erfährt und die Anordnung ausgeführt wird <-- die Verjährung wird allein durch die Anordnung unterbrochen und beginnt von vorne.

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  • wie kann es eine anordnung geben, von der ich nichts weiß?

    Die Anordnung steht in der Akte. Über eine Akteneinsicht kannst du von ihr im Nachhinein erfahren und prüfen, ob die Sache (schon) verjährt ist.


    Ansonsten kannst du dir erst nach nach Ablauf der doppelten Verjährungsfrist (§ 78c Abs. 3 StGB) sicher sein, dass die Sache nicht mehr verfolgbar ist.

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  • Ich Blick hier nicht ganz durch. Handelt dieser THread hier komplett um einen Sachverhalt der mir RS zu tun hat. Oder nur einzelne Beiträge 🤔

    *****Bitte beachtet bei Euren Aktivitäten hier unbedingt unsere Forenregeln. Diese findet ihr hier: https://www.extrem-bodybuilding.de/forenregeln/ . Insbesondere sind Anfragen und Angaben zum Erwerb oder Verkauf anaboler Steroide verboten!*****

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  • Hallo,

    Ich habe den Brief rein nur wegen angeblichen Taten die mit Roidstation zu tun haben erhalten :)

    Ok, möchtest du den THread alleine hier stehen haben oder soll ich das in den RS THread verschieben?

    *****Bitte beachtet bei Euren Aktivitäten hier unbedingt unsere Forenregeln. Diese findet ihr hier: https://www.extrem-bodybuilding.de/forenregeln/ . Insbesondere sind Anfragen und Angaben zum Erwerb oder Verkauf anaboler Steroide verboten!*****

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  • Nein, für die Unterbrechung reichen behördeninterne Anordnungen, wie zB Anordnung, die Beschuldigten zu vernehmen. Wenn es diese Anordnung gibt, ist es egal ob der Beschuldigte davon erfährt und die Anordnung ausgeführt wird <-- die Verjährung wird allein durch die Anordnung unterbrochen und beginnt von vorne.

    Kennst Du den Evaluierungsbericht aus Ende 2020? Stehen interessante Sachen drin.


    Ich meine: BT-Drs. 19/25090

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  • Hallo!

    Ich habe natürlich erst einmal Akteneinsicht beantragt, kann euch ja auf dem laufenden halten. Der Shop war Roidstation - Da der lange weg ist kann ich es ja hier raus hauen. Wenn nicht möge der Admin / Mod mich hier korrigieren.

    Grüße


    Hallo,

    ich weiss nicht ab wann eine geringe Menge anfängt und wann aufhört. Ich meine jede Bestellung war damals um die 500 Euro ~ und die 2 haben sie halt "erwischt". Eine Verjährung bei Doping gibt es generell nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Akteneinsicht ist wie gesagt beantragt und ab dann weiss ich ja bescheid ob ich den haken setze bei "Ich zahle sehr gerne eine Strafe" oder nicht. Ich werde bescheid geben!

    Ne lass mal. Nicht zahlen. Ich würde gerne Deinen Fall sponsorn. Das bedeutet, dass ich die Anwalts- und Gerichtskosten übernehme und Du zu dem Anwalt gehst den ich Dir empfehle. Ich zahle dem Anwalt vorab soviel, dass das reicht und Du gehst auf Freispruch. Es gibt einen Hebel, wie man solche Fälle gewinnen kann. Es ist alles vorbereitet.

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  • danke für den himweis

    Die Mengengrenzwerte sind evident realitätsfern. Es laufen dazu ein paar Sachen im Hintergrund.


    Interessant ist auch der aktuelle Entwurf der DmMV. Link: https://www.bundesgesundheitsm…el-mengen-verordnung.html


    Schau Dir mal die dortige Begründung auf S. 21 an und denke darüber nach, ob der Verordnungsgeber so niedrig festlegen darf, dass das eingeschränkte Besitz- Erwerbs- und Verbringungsverbot faktisch in ein nahezu uneingeschränktes Besitz-, Erwerbs- und Verbringungsverbot umgewandelt wird.. Verordnungen können auch materiell-rechtlich rechtswidrig sein. Weisst Du bestimmt. Kannst ja mal Deine alten Prüfungsschemata aus dem Gedächtnis rauskramen und durchprüfen.


    Kleiner Tipp: Es geht laut Gesetz um Indiz für Handel bzw. Indiz für eine Weitergabeabsicht.


    Es gab Sachverständigenanhörungen zur Grenzmengenfestsetzung. Da kommt man dran mittels eines IFG (Bund) Antrages.

    Einmal editiert, zuletzt von K-K-S ()

  • Habe diesen Text gerade erst gelesen. Das wird eingestellt. Die wollen das einstellen. Daher der Brief. Müssen anhören bevor sie einstellen. Hätte mich auch gewundert. Die wissen was ansonsten kommen würde. Es gibt mit der ZEOS in NRW seit Februar 2022 eine Sonderzuständigkeit für OK-Kriminalität im Dopingbereich. Da gehen die wirklich bedeutenden Sachen in NRW nun hin. Der Rest interessiert keinen. Die StA Köln kommt gerade so mit dem OK-Bereich in BtM-Sachen klar. Für Doping im Freizeitsport haben die keine Zeit.

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  • Da kommt gerade was. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Kunden von RS und verschickte in den letzten Wochen Schreiben an die Beschuldigten.

    Die Daten haben die schon seit fast vier Jahren und gehen damit sehr sparsam um. Hatten in der damaligen Presseerklärung geschrieben, dass dort überwiegend Konsumenten bestellt hätten. Würde liebend gerne von denen anonymisierte Datensätze auswerten, um nach statistischen Methoden zu ermitteln, wie die Normalverteilung der jeweiligen Bestellmengen ist. Kommt man nicht dran. Ginge wohl nur über ein Gerichtsverfahren. Diese Chance wird man mir wohl nicht geben.

    Einmal editiert, zuletzt von K-K-S ()