Roidstation Diskussionsthread

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  • Ich denke leute mit Rechtsschutzversicherung kriegen eventuell auch den Anwalt von der Versicherung vorgegeben im jeweiligen Bundesland.

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  • Ich denke leute mit Rechtsschutzversicherung kriegen eventuell auch den Anwalt von der Versicherung vorgegeben im jeweiligen Bundesland.

    Vorgegeben: nein; nur empfohlen. Link:


    https://www.check24.de/rechtss…fragen/freie-anwaltswahl/


    Den vierten Absatz von oben in dem verlinkten Text kann ich nur unterstreichen.


    Text:


    "Bei der Wahl eines Anwalts sollten Sie darauf achten, dass er ein Experte auf dem Fachgebiet ist, in dem er für Sie tätig werden soll. So stellen Sie sicher, dass er Ihnen bei Ihrem Anliegen kompetent zur Seite stehen kann."


    Also sollte es ein Experte im Dopingrecht sein. Aber wo sind solche Experten? Wenn einer einen Experten im Dopingrecht kennt, bitte sagen. Man braucht ein Netzwerk von Experten im Dopingrecht, das alle Regionen der BRD abdeckt, damit User optimal verteidigt werden können.

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  • Also in den Großstädten sollte es recht einfach sein, einen Fachanwalt für Doping zu finden.

    Meist findet man den, wenn man nach Verstoß gegen Arzneimittel- / Betäubungsmittelgesetz (Drogen) sucht. Dr, Google hilft ( ;) )

    Einige veröffentlichen auch interessante Tipps und/oder Artikel auf öffentlichen Plattformen.

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  • Ich denke leute mit Rechtsschutzversicherung kriegen eventuell auch den Anwalt von der Versicherung vorgegeben im jeweiligen Bundesland.

    Rechtsschutzversicherung kannst Du da sicher vergessen. Denn die bezahlt nicht bei Vorsatz!!!

    Egal ob Drogen, Arzneimittel oder Doping.

    Und dabei handelt es sich um Vorsatz, wenn man bei RS oder anderswo Muskelbowle oder was auch immer bestellt.

    Es sei denn man kann WIRKLICH nachweisen, dass es die Ex war.


    Wenn das Verfahren inklusive aller Kosten im Einzelfall tatsächlich bezahlt wird, dann ist das NICHT die Regel.

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  • Kommt auf die Versicherung an oder? meine haftet dafür leider auch nicht bin aber auf der Suche nach einer kompletten Rechtsschutz die für alles zahlt. Auch wenn man beschuldigt wird.

    Also von der Versicherung müsste auf jeden Fall Gerichtskosten, Zeugengeld und Anwaltsgebühren übernommen werden. Idealer Weise sollten auch Gutachterkosten oder Sachverständigenkosten übernommen werden. Auch dürfen Nebenklägerkosten nicht vergessen werden. Das muss vorher geklärt werden. Und steht oft im Kleingedruckten.
    Privat-Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz zu bekommen, ist recht einfach.


    Allerdings wenn der Vorsatz (vorsätzliche Straftat) dann in Form eine Gerichtsurteils bestätigt und rechtskräftig wird, wird der Versicherer die Kosten des Gerichtsverfahren und aller Folgekosten vom Versicherten zurück fordern.


    Leider.

  • Also in den Großstädten sollte es recht einfach sein, einen Fachanwalt für Doping zu finden.

    Meist findet man den, wenn man nach Verstoß gegen Arzneimittel- / Betäubungsmittelgesetz (Drogen) sucht. Dr, Google hilft ( ;) )

    Einige veröffentlichen auch interessante Tipps und/oder Artikel auf öffentlichen Plattformen.

    Fachanwalt für Dopingrecht? Davon wirst Du keinen einzigen finden. Denn diesen Fachanwaltstitel gibt es nicht. Das einzige was Du finden kannst sind Anwälte, die das Dopingrecht auf der Homepage nennen. Wer BtM-Sachen macht gibt gerne auf der eigenen homepage auch das Dopingrecht an. Die können das Gesetz und die Verordnung lesen und auch anwenden. Mehr aber auch nicht. Die haben keine Ahnung ob die festgelegten Grenzmengen passen. Woher auch? Du kannst ja mal so einen Anwalt fragen, was die unterste Grenzmenge ist, die der Verordnungsgeber bei Testo hätte noch festlegen dürfen. Festgelegt als nicht geringe Menge an Testo wurde 632 mg. Woher kommt die Ziffer "2"? Wären auch 630 mg noch rechtlich möglich gewesen? Sind 632 mg überhaupt rechtlich zulässig? Kann sich der Verordnungsgeber jede Zahl größer als "Null" frei aussuchen? Darum geht es. Da spielt die Musik. Und dazu hat offenbar in den letzten 13 Jahren (!) kein Anwalt vor Gericht vorgetragen. Es gibt dazu keine Gerichtsurteile, Fachaufsätze oder Ähnliches, obwohl man doch sehr schnell erkennen kann, dass sich daran eigentlich kein Konsument halten kann. Die 632 mg haben in der Praxis die gleiche Wirkung wie 0,001 mg. Das hätte doch irgendwann irgendeinem Anwalt auffallen müssen. Ist es aber bisher nicht. Soviel zu Rechtsexperten im Dopingrecht.

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  • Mein Bekannter -guenni- war dort Stammuser und kam nie was von den Cops. Obwohl auch 4 stellige Beträge bezahlt wurden bei Bestellungen.


    Kommt bestimmt auch auf die Humanität jedes einzelnes Bundeslandes an. In Bayern gehst ja schon 5 Jahre ins Gefängnis wenn diw Finger nach Mario Jana duften.

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  • Guten Tag,

    vor langer Zeit war ich mal hier mal angemeldet und irgendwann war ich weg - Eben wieder da um meine Eisenfreunde zu informieren. Jetzt habe Ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten wegen Bestellungen vom 27.10.2017 so wie 03.04.2019. Den Shop darf ich hier nicht rein schreiben nehme Ich an? Ist aber auch lang hochgenommen worden.


    Grüße

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  • Naja was willst du machen, man könnte es ja vielleicht irgendwie anfechten aber das ist jetzt ewig her. Man könnte sich äußern und es abstreiten, aber wenn du nicht unbedingt in Bayern wohnst oder Tonne Rohstoff bestellt hast wird es entweder:


    Fall zu gegen 500-1000 Euro Strafe


    Zu gemacht weil 1 vial und zu lange her.



    Ich hätte es einfach zurückgeschickt aus Spaß, bißchen Verwirrung stiften weißt du.

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  • Mich wundert immer wieder, dass Staatsanwälte die Fälle von vor 5 Jahren noch hinterher laufen. Ich frag mich ob die sonst nichts anderes zu tun hätten. Echt krank die Typen! 🙄

    Die sind sonst auch zu sehr damit beschäftigt Kinderfickern Bewährung zu geben

  • Hallo!

    Ich habe natürlich erst einmal Akteneinsicht beantragt, kann euch ja auf dem laufenden halten. Der Shop war Roidstation - Da der lange weg ist kann ich es ja hier raus hauen. Wenn nicht möge der Admin / Mod mich hier korrigieren.

    Grüße

    Hast du etwas "mehr" bestellt oder geringe Mengen. Haben sich sehr lange Zeit gelassen. Wegwerfen würde ich den Brief auf keine Fälle. Zum Anwalt gehen, Akteneinsicht und gg wird das eingestellt. Drück dir die Daumen das nicht viel passiert :thumbup: Danke fürs Feedback


    Vizemeister können die sich so lange Zeit lassen 2017? gibt es da eine Frist 3-5 Jahre?

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  • Hast du etwas "mehr" bestellt oder geringe Mengen. Haben sich sehr lange Zeit gelassen. Wegwerfen würde ich den Brief auf keine Fälle. Zum Anwalt gehen, Akteneinsicht und gg wird das eingestellt. Drück dir die Daumen das nicht viel passiert :thumbup: Danke fürs Feedback


    Vizemeister können die sich so lange Zeit lassen 2017? gibt es da eine Frist 3-5 Jahre?

    Ich denke da sollte es eine verjährungsfrist von 5 Jahren geben.


    Also das von 2017 sollte eigentlich verjährt sein.


    Bin mir aber nicht ganz sicher.


    Wie du sagst anwalt einschalten der sollte sowas natürlich wissen .