Roidstation Diskussionsthread

  • Wenn du post bekommst ohne hd biste meistens schon am arsch

    Da gehts nur noch darum wie hoch die strafe ist

    Denn ne hd dient zur beweis organisation, bekommst du post haben sie ja logischerweise schon belastendes material gesichert

    es gibt keinen größeren Beweis als da die illegale Sache im Besitz des BES sicherzustellen. Das würde sich keine Strafverfolgungsbehörde entgehen lassen.


    ohne HD ist so ein Verfahren in der Tatsächlichen Verhandlung kaum zu gewinnen.

    Da steht mein Name auf der Kundenliste von RS? ich habe nix bestellt.

    Die Bitcoins lassen sich bis zu meinem Bankkonto verfolgen? hat wohl einer von meinem Konto abbuchen lassen, habe ich nicht gemerkt, hatte eine Depressive Phase und meine Bankdaten Wochen nicht kontrolliert. ich habe nix bestellt.

    Das Paket kam gem. Sendungsnr an meiner Haustür an? das habe ich nie angenommen. muss einer vor der Haustür in meinem Namen abgefischt haben. soche Waren-betrüge stehen jeden Tag 3x in der Zeitung.

    Der Postbote kann sich an das Paket (1 von 10.000) und an mich (1 von 3.000 belieferten Kunden) erinnern oder es war meine Unterschrift auf der Empfangsbestätigung? ja mag sein, auf dem Paket stand mein Name, daher habe ich es angenommen. war komisches Zeug drin. sah aus proben von Salatöl, hat auch so geschmeckt. was das gar keine Probe?

    RS hat aber zugegeben, dass sie echte Steroide verschickt haben? kann ja sein, aber in meinem war nur Salatöl. Konnte deswegen aber schlecht einen Anzeige bei der Polizei machen.


    Mann muss da echt einen langen Atem haben und sich nicht einschüchtern lassen. Oder man geht den schnellsten und einfachsten Weg und nimmt das "Angebot" von der STA/Zoll etc. an und zahlt 2.000 Euro für Einstellung des Verfahrens und hat den Vorteil nicht vorbestraft und das Ding los zu sein. Ich bin mir aber sicher dass viele Sachen vor der Klage eingestellt werden oder später vor Gericht kaputt gehen wenn man einen guten Anwalt hat.


    meine Erfahrungen diesbezüglich kommen nicht aus dem Steroid, sondern dem BTM Bereich und das ist schon lächerlich was da am Ende übrig bleibt.

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  • Es kommt darauf an, was die haben. Also Akteneinsicht über den Anwalt. Dann wird man sehen, was die haben. Bis dahin ist das reine Spekulation. Mit Salatöl drinne bringt nichts. Denn das wäre dann ein untauglicher Versuch, der ebenso strafbar ist. Und Bankdaten wochenlang nicht gecheckt, ist auch keine glaubhafte Einlassung. Roidstation wurde am 03.04.2019 hochgenommen. Wäre eine verdammt lange Depri-Phase. Da müsste es Personen geben, die das auch bestätigen können. Ansonsten wäre das eine blosse Schutzbehauptung, die nicht glaubhaft ist. Und die Schutzbehauptung, dass man das Paket angenommen und dann den Inhalt geschmacklich überprüft hatte, ist crasy. Jeder vernünftige Mensch würde checken, was das ist, was da drauf steht und dann nicht geschmacklich testen. Der Richter entscheidet nach freiem richterlichen Ermessen. Theoretische Zweifel an der Schuld reichen nicht aus um straflos davon zu kommen. Es sollte schon glaubhaft sein, was man erwidert. Aber hoffnungslos ist das sicherlich auch nicht. Es kommt eben auf den Einzelfall an.

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  • Es kommt darauf an, was die haben. Also Akteneinsicht über den Anwalt. Dann wird man sehen, was die haben. Bis dahin ist das reine Spekulation. Mit Salatöl drinne bringt nichts. Denn das wäre dann ein untauglicher Versuch, der ebenso strafbar ist. Und Bankdaten wochenlang nicht gecheckt, ist auch keine glaubhafte Einlassung. Roidstation wurde am 03.04.2019 hochgenommen. Wäre eine verdammt lange Depri-Phase. Da müsste es Personen geben, die das auch bestätigen können. Ansonsten wäre das eine blosse Schutzbehauptung, die nicht glaubhaft ist. Und die Schutzbehauptung, dass man das Paket angenommen und dann den Inhalt geschmacklich überprüft hatte, ist crasy. Jeder vernünftige Mensch würde checken, was das ist, was da drauf steht und dann nicht geschmacklich testen. Der Richter entscheidet nach freiem richterlichen Ermessen. Theoretische Zweifel an der Schuld reichen nicht aus um straflos davon zu kommen. Es sollte schon glaubhaft sein, was man erwidert. Aber hoffnungslos ist das sicherlich auch nicht. Es kommt eben auf den Einzelfall an.

    in dubio pro reo . mehr bedarf es ja nicht. und ein Freispruch ist für jeden Richter leichter als eine Seitenlange Urteilsgebründung vor allem wenn Zweifel bestehen.

  • in dubio pro reo . mehr bedarf es ja nicht. und ein Freispruch ist für jeden Richter leichter als eine Seitenlange Urteilsgebründung vor allem wenn Zweifel bestehen.

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel. Der Richter muss in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten. Das Tatgericht ist nicht gehalten, auch entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, den Urteilsfeststellungen ohne weiteres als unwiderlegbar zugrunde zu legen. Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungskraft zu beeinflussen. Der Richter muss also auch bei "in dubio pro reo" detailliert begründen. Ansonsten ist das Urteil nicht revisionsfest. Es macht für den Richter im Ergebnis keinen Unterschied beim Begründungsaufwand, ob Freispruch oder nicht.


    Link:


    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/07/1-654-07.php


    Und dann menschlich betrachtet.


    Der Strafrichter steht in einem ständigen Kontakt mit Staatsanwälten und anderen Richtern. Meinst Du der Strafrichter möchte sich dadurch lächerlich, dass er solche Micky-Maus-Geschichten durchwinkt und die Leute reihenweise freispricht? Der wird dann zur Lachnummer.


    Es mag sein, dass es solche Richter gibt. Es gibt aber auch die harten Hunde. Sei Dir also nicht zu sicher mit Deinen Geschichten.

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  • Wenn keine hd kommt, haben sie keine stichhaltigen beweise, also hoffen sie das du wenigstens bei der vorladung dir in die hose kackerst und alles gestehst.......

    Du interpretiert da viel zu viel rein. Das Zollfahndungsamt Essen verschickt bundesweit Listen an die Staatsanwaltschaften und die arbeiten das dann aktenmässig ab. Da sich auf den Datensätzen ein Anfangsverdacht ergibt wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Anfangsverdacht bedeutet, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass da auch ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das muss erst noch ermittelt werden. Da muss der Staatsanwalt dann überlegen, ob eine Hausdurchsuchung begründbar ist. Wenn nicht, muss der Beschuldigte über die Einleitung eines Ermittlungsverfahren informiert werden. Das ist alles. Das Ermittlungsverfahren ist dem Staatsanwalt persönlich völlig egal. Der macht nur sein Job und das war es.

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  • und? nicht genug beweise für eine hd, erst recht nicht genug beweise für eine verhandlung!
    garnicht zur aussage bei der polizei erscheinen und die sache ist erledigt.
    die meisten machen aber den fehler gehen hin und gestehen, weil sie denken das es ein beweis wäre nur weil irgendwo ihre adresse steht und jetzt dank der aussage hat die polizei erst ein beweis für eine verhandlung!
    selbst wenn beim seller deine adresse steht und der seller gesteht, hat die justiz immer noch kein beweis für eine verhandlung gegen dich, ein indiz ist kein beweis.
    deine ex freundin kann dich aufn kicker haben und extra etwas illegales auf deine adresse bestellen.
    oder irgendwer hat was auf deine adresse bestellt und es an der tür abgefangen usw usw!

  • und? nicht genug beweise für eine hd, erst recht nicht genug beweise für eine verhandlung!
    garnicht zur aussage bei der polizei erscheinen und die sache ist erledigt.
    die meisten machen aber den fehler gehen hin und gestehen, weil sie denken das es ein beweis wäre nur weil irgendwo ihre adresse steht und jetzt dank der aussage hat die polizei erst ein beweis für eine verhandlung!
    selbst wenn beim seller deine adresse steht und der seller gesteht, hat die justiz immer noch kein beweis für eine verhandlung gegen dich, ein indiz ist kein beweis.
    deine ex freundin kann dich aufn kicker haben und extra etwas illegales auf deine adresse bestellen.
    oder irgendwer hat was auf deine adresse bestellt und es an der tür abgefangen usw usw!

    diese Argumente wurden schon tausendfach diskutiert

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  • und? nicht genug beweise für eine hd, erst recht nicht genug beweise für eine verhandlung!
    garnicht zur aussage bei der polizei erscheinen und die sache ist erledigt.
    die meisten machen aber den fehler gehen hin und gestehen, weil sie denken das es ein beweis wäre nur weil irgendwo ihre adresse steht und jetzt dank der aussage hat die polizei erst ein beweis für eine verhandlung!
    selbst wenn beim seller deine adresse steht und der seller gesteht, hat die justiz immer noch kein beweis für eine verhandlung gegen dich, ein indiz ist kein beweis.
    deine ex freundin kann dich aufn kicker haben und extra etwas illegales auf deine adresse bestellen.
    oder irgendwer hat was auf deine adresse bestellt und es an der tür abgefangen usw usw!

    Ich würde zur Polizei hingehen und für zwischendurch eine kleine Wurst mitnehmen.

  • Das soll heißen nur die Adresse die beim seller hinterlegt ist ist nicht strafbar wenn die ausgehoben werden..?

    Wie begründet man dann die Bestellung wenn die Zahlung zurück verfolgbar ist..?

    Nur Vitamine bestellt..??

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  • Das soll heißen nur die Adresse die beim seller hinterlegt ist ist nicht strafbar wenn die ausgehoben werden..?

    Wie begründet man dann die Bestellung wenn die Zahlung zurück verfolgbar ist..?

    Nur Vitamine bestellt..??

    Seh es anders, denkst du die Anklage wird heißen "Bestellung von irgendwas was wir denken ist illegal in einer Menge wo wir nicht mal wissen was du überhaupt bestellt hast"


    Es ist wichtig was und wieviel, wenn man nichts konkret hat kann man dich nicht für "irgendwas" anklagen, wenn deine Adresse in der Datenbank ist aber keine Aufzeichnungen was du bestellt hast und im Zweifel nachverfolgt werden kann.


    Es kann ja auch sein das der seller deine Adresse hinterlegt hat um dir im Endeffekt zu schaden oder ein künstliches Druckmittel zu erzeugen um ggf sich Erleichterung bei der Staatsanwaltschaft zu besorgen.

  • Das soll heißen nur die Adresse die beim seller hinterlegt ist ist nicht strafbar wenn die ausgehoben werden..?

    Wie begründet man dann die Bestellung wenn die Zahlung zurück verfolgbar ist..?

    Nur Vitamine bestellt..??

    Nicht alles was shops im Angebot haben fällt auch unter das AntiDopG, wie z. B. Yohi HCL, Ephe. Man kann sogar bei solchen shops Spritzen und Injektionswasser bestellen, was völlig legal ist. Man braucht als Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen.

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    • Offizieller Beitrag

    Nicht alles was shops im Angebot haben fällt auch unter das AntiDopG, wie z. B. Yohi HCL, Ephe. Man kann sogar bei solchen shops Spritzen und Injektionswasser bestellen, was völlig legal ist. Man braucht als Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen.

    Danke, das kapieren nur viele nicht.

    Sehr viele sind sogar so dumm, dass sie als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen. Eine Aussage vor der Polizei muss man nie machen. Sollte man auch gar nicht. Als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen, KANN NIEMALS einen Vorteil bringen. Aussage verweigern. Wenn sie zu wenig in der Hand haben, wird der Staatsanwalt die Anklage sowieso fallen lassen. Und sonst kann man immer noch vor dem Richter aussagen.

    NIEMALS mit der Polizei sprechen ist der erste und wichtigste Grundsatz. Vorallem Wenn man als Beschuldigter geführt wird.

    Das wird einem auch jeder gute Rechtsanwalt so bestätigen.

    Alle von diesem Account getätigten Bewertungen sind anonyme Bewertungen von Usern und spiegeln in keinsterweise meine Erfahrungen wieder. Auch Bewertungen in der Ich-Form sind nicht mit mir in Verbindung zu bringen! Das gesamte Team von extrem-bodybuilding distanziert sich klar von Verkauf und Handel mit illegalen Substanzen. Alles, was mit Handel oder Beschaffung zu tun hat, ist absolut tabu und wird entsprechend geahndet. Alle genannten Infos dienen ausschließlich zu informativen Zwecken!

  • Nicht alles was shops im Angebot haben fällt auch unter das AntiDopG, wie z. B. Yohi HCL, Ephe. Man kann sogar bei solchen shops Spritzen und Injektionswasser bestellen, was völlig legal ist. Man braucht als Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen.

    stimmt ?

    Und wenn sie nix in der Hand haben,bzw. nix abgefangen wurde,und auch so nix gefunden wurde,können sie ja schlecht was machen......

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  • Danke, das kapieren nur viele nicht.

    Sehr viele sind sogar so dumm, dass sie als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen. Eine Aussage vor der Polizei muss man nie machen. Sollte man auch gar nicht. Als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen, KANN NIEMALS einen Vorteil bringen. Aussage verweigern. Wenn sie zu wenig in der Hand haben, wird der Staatsanwalt die Anklage sowieso fallen lassen. Und sonst kann man immer noch vor dem Richter aussagen.

    NIEMALS mit der Polizei sprechen ist der erste und wichtigste Grundsatz. Vorallem Wenn man als Beschuldigter geführt wird.

    Das wird einem auch jeder gute Rechtsanwalt so bestätigen.

    Das Problem ist das sie einem gut zureden (die Beamten, ACAB merkt Euch das) und erzählen um so mehr man gleich zugibt, um so besser wirkt sich das aus. Und dann erzählen die Leute wie wild von noch mehr Straftaten und aus 1 wird dann 10.

    Angaben zur Person machen , freundlich grinsen und heimgehen :-O-:

  • Danke, das kapieren nur viele nicht.

    Sehr viele sind sogar so dumm, dass sie als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen. Eine Aussage vor der Polizei muss man nie machen. Sollte man auch gar nicht. Als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen, KANN NIEMALS einen Vorteil bringen. Aussage verweigern. Wenn sie zu wenig in der Hand haben, wird der Staatsanwalt die Anklage sowieso fallen lassen. Und sonst kann man immer noch vor dem Richter aussagen.

    NIEMALS mit der Polizei sprechen ist der erste und wichtigste Grundsatz. Vorallem Wenn man als Beschuldigter geführt wird.

    Das wird einem auch jeder gute Rechtsanwalt so bestätigen.

    Korrekt! Ausnahme: politische Gründe! Dann will der Beschuldigte angeklagt werden. Das gibt es, ist aber sehr selten.

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  • Es wäre mir eine grosse Freude zur Polizei zu gehen um denen meine Rechtsauffassung zur Verfassungswidrigkeit der Dopingmittel-Mengenverordnung konkret darzulegen und zu begründen. Bringt zwar nichts, da die Polizei nicht darüber entscheidet, ob Anklage zu erheben ist. Trotzdem würde ich gerne die Reaktion des Ermittlungsbeamten dahingehend sehen, wie das wirkt.

  • Es wäre mir eine grosse Freude zur Polizei zu gehen um denen meine Rechtsauffassung zur Verfassungswidrigkeit der Dopingmittel-Mengenverordnung konkret darzulegen und zu begründen. Bringt zwar nichts, da die Polizei nicht darüber entscheidet, ob Anklage zu erheben ist. Trotzdem würde ich gerne die Reaktion des Ermittlungsbeamten dahingehend sehen, wie das wirkt.

    Dieses Mindset ist auch korrekt.

    Polizisten sind auch nur Menschen, wenn man ihnen eventuell auch nur einen Denkanstoß dadurch gibt hat sich das gelohnt, konsequent jedem Diskurs aus dem Weg zu gehen wird das Problem nicht lösen, es gibt genug Polizisten die Stoffen, Kiffen etc und mit den Repressionen seelisch absolut nicht einverstanden sind, eventuell regt es zum umdenken an oder sogar zu einem Gespräch unter Kollegen, auch wenn man ihnen eventuell nur ein Beispiel gibt das es oft ein Vorurteil ist dass Stoffer zurückgeblieben sinf und voller krimineller Energie leuchten wenn man hingeht sich vernünftig und intelligent (nachvollziehbar) artikuliert.


    Natürlich wenn ihr wenn ein 17 jähriger seid mit 200g Gras und 2 Kartons Testo erwischt werdet und auf arabisch den Polizisten als Hurensohn bezeichnet und anspuckt ihr wegläuft der Polizist hinterherläuft ihr aber auf die fresse fällt weil eure Baggy Hose zu weit unten war ihr einen Kratzer habt sagt ihr habt nichts getan und dann daraufhin linke Proteste gegen Polizeigewalt ausarten und überall Lichterketten gegen Rechts aufgehangen werden... dann müsst ihr euch nicht wundern wenn der Polizist dem kritisch gegenüber steht.

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  • Dieses Mindset ist auch korrekt.

    Polizisten sind auch nur Menschen, wenn man ihnen eventuell auch nur einen Denkanstoß dadurch gibt hat sich das gelohnt, konsequent jedem Diskurs aus dem Weg zu gehen wird das Problem nicht lösen, es gibt genug Polizisten die Stoffen, Kiffen etc und mit den Repressionen seelisch absolut nicht einverstanden sind, eventuell regt es zum umdenken an oder sogar zu einem Gespräch unter Kollegen, auch wenn man ihnen eventuell nur ein Beispiel gibt das es oft ein Vorurteil ist dass Stoffer zurückgeblieben sinf und voller krimineller Energie leuchten wenn man hingeht sich vernünftig und intelligent (nachvollziehbar) artikuliert.


    Natürlich wenn ihr wenn ein 17 jähriger seid mit 200g Gras und 2 Kartons Testo erwischt werdet und auf arabisch den Polizisten als Hurensohn bezeichnet und anspuckt ihr wegläuft der Polizist hinterherläuft ihr aber auf die fresse fällt weil eure Baggy Hose zu weit unten war ihr einen Kratzer habt sagt ihr habt nichts getan und dann daraufhin linke Proteste gegen Polizeigewalt ausarten und überall Lichterketten gegen Rechts aufgehangen werden... dann müsst ihr euch nicht wundern wenn der Polizist dem kritisch gegenüber steht.

    Es geht ja nicht darum sich selbst zu belasten. Da sollte man schweigen. Es macht aber durchaus Sinn einem Ermittlungsbeamten zu verdeutlichen, dass die Kriminalisierung der Dopingkonsumenten mit der DmMV wahrscheinlich verfassungswidrig und daher illegal ist. Nicht der Konsument verhält sich insoweit illegal, sondern die Exekutive. Das sollte auch einem Ermittlungsbeamten zu denken geben.

  • Es geht ja nicht darum sich selbst zu belasten. Da sollte man schweigen. Es macht aber durchaus Sinn einem Ermittlungsbeamten zu verdeutlichen, dass die Kriminalisierung der Dopingkonsumenten mit der DmMV wahrscheinlich verfassungswidrig und daher illegal ist. Nicht der Konsument verhält sich insoweit illegal, sondern die Exekutive. Das sollte auch einem Ermittlungsbeamten zu denken geben.

    Den Ermittlungsbeamten wird das ziemlich egal sein, ob es vielleicht Verfassungswidrig ist.

    Das müssen die Herren darüber klären und der kleine Beamte macht sich da sicher keinen Kopf darüber.

    Er hat seine Vorschriften und macht seine Arbeit.

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  • Ich mache keinem Ermittlungsbeamten einen Vorwurf. Das ist nicht meine Intention. Ich möchte einen Denkprozess anstoßen. Es wurde m. E. mit dem Strafrecht übertrieben. Zwar mit guten Absichten. Man will die Leute schützen. Aber es gibt Grenzen. In einer freiheitlich demokratischen Grundordnung hat der Staat nicht das Recht, mit dem Strafrecht ethisch-moralisch integeres Verhalten zu erzwingen.


    Was ist der Unrechtsgehalt des eigenverantwortlichen Selbtdopings rein aus ästhetischen Gründen? Ich kann da kein Unrecht erkennen.

  • Den Ermittlungsbeamten wird das ziemlich egal sein, ob es vielleicht Verfassungswidrig ist.

    Das müssen die Herren darüber klären und der kleine Beamte macht sich da sicher keinen Kopf darüber.

    Er hat seine Vorschriften und macht seine Arbeit.

    Wenn man nichts macht, kann sich auch nichts ändern. Der Ermittlungsbeamte kann zwar nichts ändern. Er kann das aber über den Dienstweg nach oben melden. Der stete Tropfen höhlt den Stein. Wenn das dem Ermittlungsbeamten egal ist, dann ist das eben so. Wenn doch, dann kann das helfen.

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  • Danke, das kapieren nur viele nicht.

    Sehr viele sind sogar so dumm, dass sie als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen. Eine Aussage vor der Polizei muss man nie machen. Sollte man auch gar nicht. Als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen, KANN NIEMALS einen Vorteil bringen. Aussage verweigern. Wenn sie zu wenig in der Hand haben, wird der Staatsanwalt die Anklage sowieso fallen lassen. Und sonst kann man immer noch vor dem Richter aussagen.

    NIEMALS mit der Polizei sprechen ist der erste und wichtigste Grundsatz. Vorallem Wenn man als Beschuldigter geführt wird.

    Das wird einem auch jeder gute Rechtsanwalt so bestätigen.

    Das ist das erste was einem ein guter Anwalt raten würde.

  • Ich mache keinem Ermittlungsbeamten einen Vorwurf. Das ist nicht meine Intention. Ich möchte einen Denkprozess anstoßen. Es wurde m. E. mit dem Strafrecht übertrieben. Zwar mit guten Absichten. Man will die Leute schützen. Aber es gibt Grenzen. In einer freiheitlich demokratischen Grundordnung hat der Staat nicht das Recht, mit dem Strafrecht ethisch-moralisch integeres Verhalten zu erzwingen.


    Was ist der Unrechtsgehalt des eigenverantwortlichen Selbtdopings rein aus ästhetischen Gründen? Ich kann da kein Unrecht erkennen.

    Stimme dir vollkommen zu bei deinen Gedankengängen, nur geht es dem Staat nicht um Schutz der Bürger oder Moral oder sonstiges.. Sondern nur um eines...GELD.

    An Alkohol und Zigaretten sterben jährlich tausende Menschen, aber wenn Millionen es konsumieren, dann kann der Staat eine schöne Steuer drauf hauen, und mächtig Profit rausschlagen und dabei sogar die Toten in Kauf nehmen .. Kollateralschaden.

    Der Anteil, der Dopingmittel konsumiert in Deutschland, ist dagegen verschwindend gering, dass es sich gar nicht lohnt es zu besteuern, sondern eher es zu verbieten und in einzelnen Fällen, eine höhere Strafe zu verhängen.


    Und der Beamte hört jeden Tag so viel Mist, dass er einfach nur nach seiner Schicht nach Hause will und bestimmt nicht danach noch denken... Sonst hätte er was anderes gemacht als Beamter werden ?

    Solche Gespräche musst du dann schon mit einem Richter führen, der kann evtl was bewirken

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  • Es sollen ca. 400T bis 1 Mio Menschen in der BRD Dopingmittel konsumieren.


    Laut der Kriminalstatistik werden jedes Jahr ca. 1000 Doper verurteilt. Hinzu kommen dann noch Einstellungen gegen Zahlung einer Geldauflage. Dagegen muss man die Strafverfolgungskosten rechnen.


    Finanziell würde es Sinn machen, Doping zu legalisieren. Das gilt auch für den Canabiskonsum. Da wird die Anzahl der Konsumenten auf ca. 4 Mio in der BRD geschätzt.


    Man will das aus politischen Gründen kriminalisieren. Es geht um den Gesundheitsschutz, sagt man. Mit dem Thema kann man keine Wahlen gewinnen, aber verlieren. Und deshalb wird das gemacht. Viele Bürger wollen, das hart durchgegriffen wird und das ist in Bayern eben besonders schlimm.


    Ich würde ja gerne mit einem Strafrichter das besprechen, der darüber entscheidet. Aber da komm ich nicht hin. Ich kann ja nicht ins Gericht laufen und Richter anquatschen. Ich kann nur mit denjenigen sprechen, zu denen ich Zugang kriege.


    Ich warte ja auf einen Fall. Den würde ich nicht selber bearbeiten. Es reicht völlig aus, wenn der Anwalt das macht und dazu muss ich Zugang zu dem Anwalt kriegen. Am besten wäre es, wenn einer zu einem Anwalt geht, den ich persönlich gut kenne. Dann läuft das viel einfacher. Aber offenbar interessiert das hier keinen. Die Leute gehen vermutlich zu Anwälten, die noch nicht einmal den Unterschied zwischen Testo E und Testo P kennen. Nicht jeder Anwalt, der auf seiner Homepage das Dopingrecht erwähnt, kennt sich auch im Dopingrecht aus. Denn da muss man sich zumindest auch ein wenig mit dem Thema Doping auskennen. Ansonsten ist das für den Anwalt unbekanntes Terrain. Dopingrecht ohne Dopingkenntnisse ist rechtliche Ahnungslosigkeit. Das läuft auf eine 0815-Verteidigung hinaus. Meine Meinung!