Leeres Gehirn!

  • Was fällt unter die Schweigepflicht?[Bearbeiten]


    Regelmäßig besteht eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde.
    Das betrifft bspw. im medizinischen Bereich alle personenbezogenen Daten und Tatsachen wie z. B.:
    die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat,
    die Art der Verletzung oder Erkrankung,
    der Unfallhergang, Krankheitsverlauf etc.,
    die Ergebnisse der Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose,
    die durchgeführten Maßnahmen sowie
    alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene).
    Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.

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  • Hier,Du Held.
    Vielleicht hilft das
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Mit-falschem-Rezept-in-der-Apotheke;art735,5947787">http://www.mainpost.de/regional/wuerzbu ... 35,5947787</a><!-- m -->
    Ansonsten bin ich raus.
    Wie gesagt,gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

    Q: Do you do cardio?
    Klokov: Yes, I squat sets of ten sometimes. Like 275kg x10.


    The soul is greater than the world
    Ricky Bruch


    Philipper 4.13

  • Gut ,da steht deutlich drin ,dass es mit Hilfe der Polizei gemacht wurde....


    Nicht aber durch den Anruf des Apothekers .Ich merke es geht Dir darum mich zu erniedrigen daher unterstütze ich
    das Gespräch nicht weiter. :)

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  • Kannst Du lesen?
    Zitat:
    "Gegen 11 Uhr betrat ein Mann die Apotheke in der Ludwigstraße und legte ein gefälschtes Rezept für das Medikament Diazepam vor. Dem Apotheker kam das Dokument verdächtig vor und bei der Nachfrage beim ausstellenden Arzt stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um eine Fälschung handelte."


    Dich zu erniedrigen?
    Oh mein Gott.Ich kenne Dich nicht.Warum sollte ich das wollen?
    Damit würde ich mich nur selber erniedrigen und mir ein schlechtes Karma verschaffen.


    Mir geht es darum,andere vor Deinen tollen Tips zu schützen.

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    Philipper 4.13

  • Willst du das als Kassenrezept abgeben und wirst erwischt so kommt neben Urkundenfälschung und Betrug noch was dazu weil du die Krankenkasse ja abziehen wolltest. Komme nur grade nicht auf den Namen.
    Wenn du sowas machen willst dann mit Privatrezepten. Vorher in der Apotheke anrufen und das Medikament bestellen. Anschließend kurz in die Apo rein und das Bestellte abholen.
    Privatrezept-Blankos gibt es ohne Probleme ganz legal im Internet zu bestellen. Kannst da rein theoretisch auch einfach ein normales Blatt Papier nehmen, da es dort keine gesetzlichen Regelungen gibt wie sowas aussehen muss.
    Bedrucken kann man Rezepte mit nem ganz normalen Drucker. Allerdings musst du schon genau wissen, wie du die Daten von dem Medikament draufschreibst (Packungsgröße etc.)
    Um die Formation gut hinzubekommen könnte man ein Programm benutzen, welches die Arzthelferinnen auch verwenden. Gibt's welche als Freeware im Netz.


    Das soll keine Aufforderung oder so sein. Geht lediglich drum dich vor ner Strafe zu schützen.

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  • (rtg) Am Mittwoch haben zwei Rezeptfälscher in der Innenstadt ihr Unwesen getrieben. Die schnelle Verständigung der Polizei durch einen Apotheker führte zur Festnahme eines Tatverdächtigen. Die Kripo hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung, die auch zum zweiten Täter führen.


    Gegen 11 Uhr betrat ein Mann die Apotheke in der Ludwigstraße und legte ein gefälschtes Rezept für das Medikament Diazepam vor. Dem Apotheker kam das Dokument verdächtig vor und bei der Nachfrage beim ausstellenden Arzt stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um eine Fälschung handelte. Die Polizei nahm den 64-jährigen Täter noch in der Apotheke fest.


    In der Haugerpfarrgasse versuchte ein 30 bis 35 Jahre alter und etwa 1,60 Meter großer Mann gegen 13.20 Uhr ebenfalls, mit einem gefälschten Rezept an Arzneimittel zu kommen. Die Mitarbeiterin der Apotheke hegte jedoch ebenfalls Verdacht und so kam es nicht zur Aushändigung des verschreibungspflichtigen Medikaments. Nachdem der Versuch erfolglos verlaufen war, entfernte sich der schlanke Mann, der Deutsch mit russischem Akzent sprach und hellgraue Kleidung trug, in Richtung Fußgängerzone.


    DAS HAT DIE POLIZEI GEMACHT NICHT APOTHEKER DURCH EINEN TELEFONANRUF INDEM ER ARZT FRAGTE

  • Die Festnahme machte die Polizei.
    Nachgefragt hatte der Apotheker beim Arzt.
    Danach benachrichtigte er die Polizei.
    Lies was da steht,nicht was Du gern hättest das es dort steht.
    Das Ergebnis wäre aber bei beiden Abläufen gleich-Du wirst festgenommen.

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  • Zitat von "Comerford"

    Die Festnahme machte die Polizei.
    Nachgefragt hatte der Apotheker beim Arzt.
    Lies was da steht,nicht was Du gern hättest das es dort steht.


    Damit hast Du bewiesen das ,was Du mir die ganze Zeit unterstellt hast. Ich gehe mal mit meiner Freundin aus !
    Machs gut ! :top:

  • Zitat von "taran156"

    Damit hast Du bewiesen das ,was Du mir die ganze Zeit unterstellt hast.


    Unklar ist der Rede Sinn.

    Q: Do you do cardio?
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