Manche von euch haben es sicher mitbekommen, das 2007 eingeführte Arzneimittelgesetz wurde für Dopingmittel weiter verschärft.
Konkret: Seit 2007 stand der Besitz bereits unter Strafe, nun ist auch der Erwerb sowie das versuchte Erwerben ein Strafbestand.
Grade für Leute bei denen eine HD stattfand aber keine Dopingmittel gefunden wurden oder Leute deren Lieferung abgefangen wurde, war dies Vorteilhaft. Da sie wegen Besitz im rechtlichen Sinne nicht angeklagt werden konnten.
Das neue Gesetz bestraft z.B abgefangene Mengen enstprechend als wären sie schon in euren Besitz übergegangen.
Wenn bei einem Seller Daten gefunden werden die auf euch hinweißen aber bei einer HD nichts gefunden wird, fällt es wohl noch unter versuchten Erwerb. Abgefangene Pakete oder Lieferlisten sind dann schon Erwerb.
ZitatDennoch war der unter Strafe stehende Besitz schwieriger nachzuweisen als ein versuchter Erwerb. Wenn zum Beispiel Lieferungen verbotener Dopingmittel vom Zoll abgefangen wurden, ging die "Ware" nicht in den Besitz des Empfängers über. Er konnte also nicht belangt werden. Mit einem zusätzlichen Tatbestand "Erwerb" soll diese Gesetzeslücke nun geschlossen werden. Das ist Teil eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften. Bisher war nur der Besitz von Dopingmitteln verboten.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/04/2013-04-10-arzneimittel-doping.html">http://www.bundesregierung.de/Content/D ... oping.html</a><!-- m -->
Auch ist geplant die Freiheitsstrafen zu erhöhen. Die Höchststrafe für Dopingmittelbesitz möchte Baden-Württemberg von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug anheben und eine Kronzeugenregelung einführen.
<!-- m --><a class="postlink" href="https://www.bundesrat.de/nn_8396/DE/service/thema-aktuell/13/20130502-RegelnDoping.html">https://www.bundesrat.de/nn_8396/DE/ser ... oping.html</a><!-- m -->
Die Zeiten für Stoffer sind hart und werden noch härter.