Hallo zusammen !!!
Da meine Frau während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hat fülle ich die zu erstattenden Anträge aus (da steuerberater Urlaub)
Muss jetzt einen Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für Arbeitgeberaufwendungen bei
Arbeitsunfähigkeit – U1 ausfüllen. Soweit alles klar jedoch kommt eine frage vor die ich mir nicht beantworten kann:
Höhere BBG-RV KBS gilt JA oder NEIN
was bedeutet das ?
Lg