Die nicht geringe Menge - Eigengebrauch?

  • Danke für diese Information.


    Zu den Verordnungen ist nur ein Wort passend... Lächerlich!

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  • Was mal interessant wäre ab wann die wirklich ermitteln. Wenn die jemand hopps nehmen ob die wikrlich auch den käufer verfolgen der 2 vials testo e geordert hat oder ob die schon ne gewisse vial zahl als voraussetzung haben

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  • Gegen mich ist nun auch ein Strafverfahren eingeleitet worden,da vor kurzem ein Paket vom Zoll abgefangen wurde, dieses natürlich an mich adressiert war.
    Hab dann natürlich die Nachricht mit dem Personal- u. Anhörungssbogen vom Zoll erhalten. Personalien hab ich ausgefüllt und zurück geschickt, den Anhörungssbogen nicht. D.h. ich mache keine Aussage dazu.
    Was denkt ihr??? Kommt da noch was oder was könnte der nächste Schritt sein?
    War ne kleine Bestellung aber die nicht geringe Menge weit überschritten!


    Beste Grüße
    b.

  • Zitat von "b.i.n.g.o."

    Gegen mich ist nun auch ein Strafverfahren eingeleitet worden,da vor kurzem ein Paket vom Zoll abgefangen wurde, dieses natürlich an mich adressiert war.
    Hab dann natürlich die Nachricht mit dem Personal- u. Anhörungssbogen vom Zoll erhalten. Personalien hab ich ausgefüllt und zurück geschickt, den Anhörungssbogen nicht. D.h. ich mache keine Aussage dazu.
    Was denkt ihr??? Kommt da noch was oder was könnte der nächste Schritt sein?
    War ne kleine Bestellung aber die nicht geringe Menge weit überschritten!


    Beste Grüße
    b.


    Kommt mit ziemlicher Sicheheit noch was, zuhause für den Fall der Fälle aufräumen Garage und Keller nicht vergessen ( ja auch da schauen sie gerne mal rein)
    Und leugnen das du etwas bestellt hast so von wegen kann ja jeder der mir was böses will mir sowas schicken :w

    Shop bzw. Selleranfragen landen unbeantwortet im Trash.


    Zitat von "anzo51"

    4. zuviel östrogene durch die beschissenen injekt intervalle und daher zickig wie nen mädel.

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  • Zitat von "b.i.n.g.o."

    Gegen mich ist nun auch ein Strafverfahren eingeleitet worden,da vor kurzem ein Paket vom Zoll abgefangen wurde, dieses natürlich an mich adressiert war.
    Hab dann natürlich die Nachricht mit dem Personal- u. Anhörungssbogen vom Zoll erhalten. Personalien hab ich ausgefüllt und zurück geschickt, den Anhörungssbogen nicht. D.h. ich mache keine Aussage dazu.
    Was denkt ihr??? Kommt da noch was oder was könnte der nächste Schritt sein?
    War ne kleine Bestellung aber die nicht geringe Menge weit überschritten!


    Beste Grüße
    b.


    Der Vorteil für dich ist das die Beweißmittel in deinem Falle bereits beschlagnahmt worden sind, falls die Zollfahndung nun bei einem Richter einen Beschluss erreichen will braucht sie einen gut begründeten Grund um anzunehmen das bei dir "noch mehr" ist. Möglich ist dies alle mal aber eben nicht ganz so einfach wie sonst.
    Falls in dem Paket Substanzen drin waren die auf der obigen Liste erscheinen räum auf jeden auf und beantrage Akteneinsicht von einem Anwalt, dann kannst feststellen ob die Zahlung von dir bisher nachverfolgt worden ist oder nicht (ich vermute eher NEIN). Falls sie dich nicht mit der Zahlung in Verbindung bringen können wird das Verfahren vermutlich wegen geringer Beweißmittel eingestellt, kann ja jeder was an deine Adresse schicken lassen haben. Falls sie dir eine Zahlung zuordnen können kommt sicherlich ein Strafbefehl, dem kann auch eine HD vorausgehen um noch mehr zu finden, speziell Zahlungswege auf deinem PC.

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  • Zitat von "Hraudnir"

    Was mich noch intressieren würde, wie verhält sich das genau wenn man Fakes zu Hause hatte bzw. Unterdosiertes Zeug. Wird das geprüft bei denen wenn ja macht es einen Unterschied oder könnte auch (als Bsp) ne Vial Rapsöl wo dick TESTO E draufsteht genauso bestraft werden?


    Gibt inzwischen ein Urteil dazu:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2013/09/18/bgh-entscheidet-in-zwei-verfahren/11029/print.html">http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... print.html</a><!-- m -->


    Die Präparate enthielten teilweise die der Aufmachung entsprechenden anabol-androgenen Steroide, teilweise andere Wirkstoffe und zum Teil gar keine. Soweit die Präparate keinen Wirkstoff enthielten, verurteilte das Landgericht Meiningen den Angeklagten wegen des Inverkehrbringens falsch gekennzeichneter Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 3a i.V.m. § 8a AMG), im Übrigen wegen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (§ 95 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 6a AMG).


    Es ergibt sich dadurch auch, wenn du eine "fake Menge" hast die die Reale Menge an Wirkstoff beinhalten sollte, die die nicht geringe Menge überschreitet machst du dich strafbar.

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  • Das wird wie mit BTM Substanzen gehandhabt, findet man bei dir z.b. 1kg Koks welches jedoch minderwertiger Qualität entspricht ( z.b 400g Koks / 600g Streckmittel ) - wird es als 1kg Koks eingestuft, dementsprechend fällt die Strafe dann auch aus!

    Ulab, Seller &amp; Shop Anfragen sind unerwünscht!
    Nachrichten bezüglich dieser Thematik rund um die Beschaffung von Steroiden werden ignoriert und landen unbeantwortet im Thrash •


    Bodybuilding is Not a Hobby, It’s a Lifestyle....
    Let's break down the Basics - train hard &amp; Get Big!