Hab mich heute informiert: Alle gefundenen Substanzen werden in ein Labor eingeschickt und Analysiert, Wirkstoff und Wirkstoffgehalt. Kosten trägt der Beschuldigte in der Regel.
Die nicht geringe Menge - Eigengebrauch?
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Das ist ja schonmal positiv, wahrheinlich ist es bei ulab ware dann eh gleich mal die Hälfte weniger
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Da ist es denk ich egal. Selbst wenn in Ulab Ware nur die Hälfte drin ist, ist es immer noch um vieles über der erlaubten Grenze. Und die kosten für die Analyse sind bestimmt auch noch Wahnsinn und kommen zur Strafe ja noch dazu. Da zahlt man ohne Analyse vermutlich unter dem Strich weniger
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Zitat von "Arni99"
Da ist es denk ich egal. Selbst wenn in Ulab Ware nur die Hälfte drin ist, ist es immer noch um vieles über der erlaubten Grenze. Und die kosten für die Analyse sind bestimmt auch noch Wahnsinn und kommen zur Strafe ja noch dazu. Da zahlt man ohne Analyse vermutlich unter dem Strich weniger
Ja vermutlich. Der Trost bei so einer Prüfung ist das die Wahrscheinlichkeit das man mit so einer Analyse (wenn wirklich weniger festgestellt wird) die Chance höher ist eine Strafe unter 90 Tagessätze zu bekommen. Alle Strafen ab 90 Tagessätze tauchen im Polzeilichen (kleinen Führungszeugnis) auf, das muss man oft bei Arbeitgebern vorlegen. Strafen darunter tauchen nur im Bundeszentralregister (großes Führungszeugnis auf), darauf haben nur Behörden, Ämter und Sicherheitsdienste (im Falle von Waffenschein usw.) Zugriff.
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Danke Abiad. Super Beitrag
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Zitat von "MattHunter"
Danke Abiad. Super Beitrag
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Zitat von "Abiad"
Hab mich heute informiert: Alle gefundenen Substanzen werden in ein Labor eingeschickt und Analysiert, Wirkstoff und Wirkstoffgehalt. Kosten trägt der Beschuldigte in der Regel.
wo hast du dich informiert ??? das würde mich mal interessieren...
es wird nicht alles ins labor geschickt und der beschuldigte muss auch nicht die laborkosten tragen...hier wird sehr viel halbwissen verbreitet...
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Zitat von "germandream"
wo hast du dich informiert ??? das würde mich mal interessieren...
es wird nicht alles ins labor geschickt und der beschuldigte muss auch nicht die laborkosten tragen...hier wird sehr viel halbwissen verbreitet...
nee genau umgedreht, abiad hat recht. steht auf der Kostenaufstellung drauf die dir nach Aburteilung durch das Gericht zugeht. wenn du zu recht verurteilt wirst zahlst du alles und eben auch das staatl Labor -
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Ich hab jetzt mal geschaut und nichts über Sildenafil gefunden.
Wie sieht´s da mit Erwerb und Eigengebrauch aus?
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Zitat von "amplifier"
nee genau umgedreht, abiad hat recht. steht auf der Kostenaufstellung drauf die dir nach Aburteilung durch das Gericht zugeht. wenn du zu recht verurteilt wirst zahlst du alles und eben auch das staatl Labornaja...redet mal alle den mods bav weiter nach dem mund höensagen...mehr nicht...und keine zahlt 7000e stafe für 3 amps testo...alles panikmache...für den besitz von 10 g koks zahlst ja auch keine 7000e stafe
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Zitat von "germandream"
naja...redet mal alle den mods bav weiter nach dem mund höensagen...mehr nicht...und keine zahlt 7000e stafe für 3 amps testo...alles panikmache...für den besitz von 10 g koks zahlst ja auch keine 7000e stafe
bestraft wird in Tagessätzen wenn es zu einer Geldstrafe kommt. Der Tagessatz errechnet sich nach Deinem Netto Gehalt. Wenn ich also 10.000€ im Monat verdiene bin ich bei einer Verurteilung von 90 Tagessätzen 30.000€ los, wenn ich 1.000€ im Monat habe sind es eben nur 3.000€. (der Tagessatz geht vom Nettoeinkommen aus. Dieses wird durch 30 geteilt und dann habt ihr den Tagessatz.) Dabei werden aber auch immer die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt, so dass es zu großen Unterschieden bei den Verurterilungen kommen kann.
Außerdem:
Sofern die Arzneimittel dann unter das AMG fallen richtet sich die Strafe nach den §§ 95 ff AMG, welche bereits an die Einfuhr, zum Teil schon an den Besitz der Mittel, einen Strafrahmen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren knüpft.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 5, auch in Verbindung mit § 73a, Arzneimittel, bei denen begründeter Verdacht auf schädliche Wirkungen besteht, in den Verkehr bringt,
2.
einer Rechtsverordnung nach § 6, die das Inverkehrbringen von Arzneimitteln untersagt, zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist,
2a.
entgegen § 6a Abs. 1 Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet,
2b.
entgegen § 6a Abs. 2a Arzneimittel in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport besitzt,
3.
entgegen § 7 Abs. 1 radioaktive Arzneimittel oder Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet worden sind, in den Verkehr bringt,
3a.
entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder 1a, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 4 oder § 73a, Arzneimittel herstellt oder in den Verkehr bringt,
4.
entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
5.
Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,
5a.
entgegen § 47a Abs. 1 ein dort bezeichnetes Arzneimittel an andere als die dort bezeichneten Einrichtungen abgibt oder in den Verkehr bringt,
6.
entgegen § 48 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, abgibt,
7.
Fütterungsarzneimittel entgegen § 56 Abs. 1 ohne die erforderliche Verschreibung an Tierhalter abgibt,
8.
entgegen § 56a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, oder Satz 2 Arzneimittel verschreibt, abgibt oder anwendet, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, und nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen,
9.
Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt,
10.
entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, bei Tieren anwendet, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen oder
11.
entgegen Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 einen Stoff einem dort genannten Tier verabreicht.In Bayern wird zu dem härter bestraft als in anderen Bundesländern.
Hier mal ein Beispiel:
120 Tagessätze
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/amtsgericht-freising-doping-fuer-die-muskeln-1.974017">http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fre ... n-1.974017</a><!-- m --><!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fnp.de/tz/region/lokales/hochtaunus/dopingpost-aus-fernost_rmn01.c.10114006.de.html">http://www.fnp.de/tz/region/lokales/hoc ... 06.de.html</a><!-- m -->
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Also, wen es interessiert wo die Begrenzungen liegen im Bezug auf die nicht geringen Mengen hier die Auflistung von http://www.gesetze-im-internet…v_2010/BJNR175400010.html
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1754 - 1757)I)
Anabole Stoffe1.
Anabol-androgene Steroidea)
Exogene anabol-androgene Steroide
nicht geringe Menge
1-Androstendiol 3 000 mg
1-Androstendion 3 000 mg
Bolandiol 3 000 mg
Bolasteron 150 mg
Boldenon 1 500 mg
Boldion 3 000 mg
Calusteron 150 mg
Clostebol
– Depot-Zubereitungen 80 mg
– andere Zubereitungen 900 mg
Danazol 3 000 mg
Dehydrochlormethyltestosteron 150 mg
Desoxymethyltestosteron 150 mg
Drostanolon 1 015 mg
Ethylestrenol 450 mg
Fluoxymesteron 150 mg
Formebolon 150 mg
Furazabol 150 mg
Gestrinon 45 mg
4-Hydroxytestosteron 1 500 mg
Mestanolon 450 mg
Mesterolon 1 500 mg
Metandienon 150 mg
Metenolon
– Depot-Zubereitungen 150 mg
– andere Zubereitungen 1 500 mg
Methandriol 150 mg
Methasteron 150 mg
Methyldienolon 45 mg
Methyl-1-testosteron 150 mg
Methylnortestosteron 150 mg
Methyltestosteron 450 mg
Metribolon, synonym Methyltrienolon 45 mg
Miboleron 150 mg
Nandrolon 45 mg
19-Norandrostendion 3 000 mg
Norboleton 450 mg
Norclostebol 1 500 mg
Norethandrolon 450 mg
Oxabolon 75 mg
Oxandrolon 150 mg
Oxymesteron 150 mg
Oxymetholon 150 mg
Prostanozol 1 500 mg
Quinbolon 1 500 mg
Stanozolol
– Depot-Zubereitungen 100 mg
– andere Zubereitungen 150 mg
Stenbolon 1 500 mg
1-Testosteron 1 500 mg
Tetrahydrogestrinon 45 mg
Trenbolon 150 mg
Andere mit anabol-androgenen Steroiden verwandte Stoffe
– mit 17-Alpha-Methyl-Struktur 150 mg
– mit anderen Strukturen 3 000 mg
b)
Endogene anabol-androgene Steroide
nicht geringe Menge
Androstendiol 3 000 mg
Androstendion 3 000 mg
Androstanolon, synonym Dihydrotestosteron 1 500 mg
Prasteron, synonym Dehydroepiandrosteron (DHEA)
– Depot-Zubereitungen 144 mg
– andere Zubereitungen 3 000 mg
Testosteron
– Depot-Zubereitungen 632 mg
– Pflaster 67,2 mg
– andere Zubereitungen 3 000 mg2.
Andere anabole Stoffe
nicht geringe Menge
Clenbuterol 2,1 mg
Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs) 90 mg
Tibolon 75 mg
Zeranol 4,5 mg
Zilpaterol 4,5 mgII)
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe1.
Erythropoese stimulierende Stoffe
nicht geringe Menge
Erythropoetin human (EPO) 24 000 IE
Epoetin alfa, beta, delta, omega, theta, zeta und analoge rekombinante humane Erythropoetine
Darbepoetin alfa (dEPO) 120 µg
Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta, synonym PEG-Epoetin beta, Continuous Erythropoiesis Receptor Activator (CERA) 90 µg
Hematide, synonym Peginesatide 5 mg
2.
Choriongonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH)
nicht geringe Menge
Choriongonadotropin (HCG) 7 500 IE
Choriogonadotropin alfa 250 µg
Lutropin alfa 2 250 IE
3.
Insuline
nicht geringe Menge
Insuline 400 IE
4.
Corticotropine
nicht geringe Menge
Corticotropin 1 200 IE
Tetracosactid
– Depot-Zubereitungen 12 mg
– andere Zubereitungen 0,25 mg
5.
Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren
nicht geringe Menge
Somatropin, synonym Wachstumshormon human, Growth Hormone (GH) 16 mg
Somatrem, synonym Somatotropin (methionyl), human 16 mg
Wachstumshormon-Releasingfaktoren, synonym Growth Hormone Releasing Hormones (GHRH) 1,5 mg
Sermorelin
Somatorelin
Wachstumshormon-Releasingpeptide, synonym Growth Hormone Releasing Peptides (GHRP)
Mecasermin, synonym Insulin-ähnlicher Wachstumsfaktor 1, Insulin-like Growth Factor-1 (IGF-1) 60 mg
IGF-1-Analoga 3 mgIII)
Hormon-Antagonisten und -Modulatoren1.
Aromatasehemmer
nicht geringe Menge
Aminoglutethimid 30 000 mg
Anastrozol 30 mg
Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion, synonym Androstatriendion 3 000 mg
4-Androsten-3,6,17-trion (6-oxo) 6 000 mg
Exemestan 750 mg
Formestan 600 mg
Letrozol 75 mg
Testolacton 6 000 mg
2.
Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs)
nicht geringe Menge
Raloxifen 1 680 mg
Tamoxifen 600 mg
Toremifen 1 800 mg
3.
Andere antiestrogen wirkende Stoffe
nicht geringe Menge
Clomifen 509 mg
Cyclofenil 12 000 mg
Fulvestrant 250 mg
4.
Myostatinfunktionen verändernde Stoffe
Myostatinhemmer
nicht geringe Menge
Stamulumab 450 mgIV)
Stoffe für ein Gendoping
PPARδ (Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten, synonym PPAR-delta-Agonisten
nicht geringe Menge
GW 501516, synonym GW 1516 75 mgAMPK (PPARδ-AMP-activated protein kinase)-Axis-Agonisten
nicht geringe Menge
Aminoimidazole Carboxamide Riboside (AICAR) 7 000 mg -
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Ich habe mich bei einem Anwalt informiert, sobald einem die Schuld nachgewießen ist und man verurteilt wird (Strafbefehl oder Gerichtsurteil) zahlt man laut STPO Sämtliche Kosten.
Sildenafil ist kein Dopingmittel, der Erwerb ohne Rezept stellt eine Ordnungswidrigkeit da. Die Abgabe steht natürlich unter Strafe.
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Zitat von "Abiad"
Ich habe mich bei einem Anwalt informiert, sobald einem die Schuld nachgewießen ist und man verurteilt wird (Strafbefehl oder Gerichtsurteil) zahlt man laut STPO Sämtliche Kosten.
Sildenafil ist kein Dopingmittel, der Erwerb ohne Rezept stellt eine Ordnungswidrigkeit da. Die Abgabe steht natürlich unter Strafe.
Gibt es da auch Regelungen von "nicht geringer Menge"?
Weil laut deiner Aussage ist der Besitz in soweit nicht Strafbar sondern nur der Erwerb oder Vertrieb (Verkauf).Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
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Man muss auch erwähnen, dass die Strafen von Bundesland zu Bundesland anders sind!
In NRW sind die Strafen z.B. milder als in Bayern.
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Zitat von "Dr.Curl"
Gibt es da auch Regelungen von "nicht geringer Menge"?
Weil laut deiner Aussage ist der Besitz in soweit nicht Strafbar sondern nur der Erwerb oder Vertrieb (Verkauf).Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Auch der Besitz ist strafbar. Schau mal §6a. Es wird dir dann einfach unterstellt das es dafür ist. Wieso solltest du es sonst haben? zum anschauen sicher nicht.
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Das ist gut zu wissen, danke
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Zitat von "NAC"
Man muss auch erwähnen, dass die Strafen von Bundesland zu Bundesland anders sind!
In NRW sind die Strafen z.B. milder als in Bayern.
Ja in Bayern wird ziemlich hart bestraft.
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Zitat von "Dr.Curl"
Gibt es da auch Regelungen von "nicht geringer Menge"?
Weil laut deiner Aussage ist der Besitz in soweit nicht Strafbar sondern nur der Erwerb oder Vertrieb (Verkauf).Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Sobald du das Zeug besitzt machst du dich strafbar. Die härte der Strafe wird eben anhand der Tabelle für die nicht geringe Menge bestimmt.
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Zitat von "alitekin"
Da steht ja :
Andere antiestrogen wirkende Stoffe
nicht geringe Menge
Clomifen 509 mgAlso heißt das wenn ich zuhause unter 509mg rumliegen habe ist das nicht strafbar ?
Was sind 509mg? Wenn du 11 Tabletten hast bist du über die Mindestmenge.
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Wie sieht es bei Spironolacton und Furosemid aus?
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Zitat von "Dr.Curl"
Wie sieht es bei Spironolacton und Furosemid aus?
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Wenn sie nicht auf der Liste stehen sind sie keine Dopingmittel, kannst aber trotzdem dafür belangt werden wenn du es Illegal besorgst oder vorallem abgibst. Besonders nur fürs besorgen und Besitz ist die Strafe dann aber weitaus niedriger.
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Zitat von "Abiad"
Wenn sie nicht auf der Liste stehen sind sie keine Dopingmittel, kannst aber trotzdem dafür belangt werden wenn du es Illegal besorgst oder vorallem abgibst. Besonders nur fürs besorgen und Besitz ist die Strafe dann aber weitaus niedriger.
Und wenn ich es nur besitze und kein erwerb nachgewiesen werden kann?
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Zitat von "Dr.Curl"
Und wenn ich es nur besitze und kein erwerb nachgewiesen werden kann?
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Kommt auf die Menge an kommst aber meist mit einem Bußgeld im Bereich 30 bis 60 Euro weg.
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DANKE Abiad, ruffneck und Abuleh....
Dieses Thema ist aus aktuellen Anlässen sehr hilfreich!!! THANX SO MUCH!!!!!!
Nun sollte es jedem klar sein...