Hallo leute hab von den bullen post bekommen werde als Zeuge vorgeladen wegen Computerbetrugs weis jemand was das sein kann ?
Vorladung wegen Computer betrugs.
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das musst du doch wissen was du gemacht hast und mit welchen leuten du zutun hattest!
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Zitat von "Hallo2012"
das musst du doch wissen was du gemacht hast und mit welchen leuten du zutun hattest!
weis auch net was ich gemacht hab das ist es ja^^ -
Zitat von "BaronOfTesto"
weis auch net was ich gemacht hab das ist es ja^^Und woher sollen wir es wissen?
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Computerbetrug....Gute Frage!
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Zitat von "mikka76"
Und woher sollen wir es wissen?
vlt hate das jemand auch mal oder ich weis ja net was mit Computer betrug gemeint wird.
vlt was mit dem posten über ASS und so. -
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html">http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html</a><!-- m -->
ist das downloading/filesharing,nee oder -
auch das anschauen von kinder pornografie ist verboten!!
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Mensch Baron
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Zitat von "Pumpermumper"
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html
ist das downloading/filesharing,nee oder
shit ich komm in knast aber bei meinem brief steht ja als Zeuge und nicht als beschuldigter das finde ich irgendwie merkwürdig. -
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wer weis was du wieder angestellt hast evtl bekommst du lebenslänglich :lol:
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Von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft?
Sofern es nur die Polizei ist, einfach ein Rückschreiben, dass du die Aussage verweigerst.
Gerade bei dem Thema kann es schnell passieren, dass du was falsches sagst und in Verdacht gerätst, zumal es bei Zeugenaussagen wegen Computerbetrug oft darum geht zu schauen ob du irgendwie mit drin hängst.
Computerbetrug kann alles sein, von Kreditkartenbetrug bis über Accountdiebstahl.Solange nichts von der Staatsanwaltschaft kommt, musst du nichts machen.
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Computerbetrug ist doch Carding oder nicht
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Haha mein Tipp Aussage verweigern und ansonsten halt uns auf dem laufenden
Gesendet von meinem HTC Sensation Z710e mit Tapatalk 2
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würde das gehen das ich zu den bullen gehe mir an höre um was es geht und dan die aussage verweigere ?
mich interresiert halt um was es geht-. -
Zitat von "BaronOfTesto"
würde das gehen das ich zu den schöngeister gehe mir an höre um was es geht und dan die aussage verweigere ?
mich interresiert halt um was es geht-.aktenansicht beim anwalt einholen
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Zitat von "BaronOfTesto"
würde das gehen das ich zu den schöngeister gehe mir an höre um was es geht und dan die aussage verweigere ?
mich interresiert halt um was es geht-.Ja das geht ... Die werden dir nur wahrscheinlich nichts interessantes sagen. Da du Zeuge bist musst Du eine Aussage machen vor Gericht außer du könntest dich selber einer Straftat bezichtigen. Heißt niemand kann dich zwingen zu plaudern aussage verweigern und freundlich lächeln
Gesendet von meinem HTC Sensation Z710e mit Tapatalk 2 -
Baron es war schön mit dir..
Ich denke in 20-25 Jahren wird das Forum auch noch hier sein
Eventuell..
Bis dahin knüpfe doch gleich gute Kontakte
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Ja du kannst die Aussage zu jeder Zeit verweigen also kannst dir ruhig anhören was sie dir zu sagen haben..Gruß,
TiB
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Aussage verweigern mit der Begründung, du könntest dich selber belasten. Du darfst vorher mit einem Anwalt sprechen (das machen wir auch gerne). Wenn du kein Geld hast, bekommst du Prozesskostenhilfe.
Kann mir nur vorstellen, dass jemand dich als Belastungszeugen gegen einen Bekannten haben will. Wärst du Entlastungszeuge, hätte ein Freund dir das gesagt.
Filesharing ist glaube ich kein Computerbetrug. CB ist mit falschen Daten etwas bestellen (?), einen Geldautomaten manipulieren oder einen anderen Computer hacken. (?)
Zitat§ 263a
Computerbetrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
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baron ich rate dir uberhaupt nicht hinzugehen kannst schnell vom zeugen zum beschuldigten werdne
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und wen sie nacher sehen wie breit du bist werden sie dich noch wegen dem stoff den du dir ballerst ausfragen also geh da nicht hin!
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Warum kopierst du mein profil, wenn du nur Müll laberst? Ich bin wenigstens da ernst, wo es angebracht ist und jemand Hilfe braucht.
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Zitat von "Hallo2012"
und wen sie nacher sehen wie breit du bist werden sie dich noch wegen dem stoff den du dir ballerst ausfragen also geh da nicht hin!
Mit dir hat man immer etwas zu lachen Digga. Hahaha *bekommst lebenslänglich zu breit* oh Man lass mal dein Gehirn untersuchen. Mach mal ne kernspintomographie
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mein hirn ist ok ausserdem war da eine lichte ironie dahinter
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also wen ich da jetzt einfach net hin geh muss ich denen das net beischeid sagen ?