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  • Nimmt man den IOC als Referenzverband, so fallen folgende Diuretika unter die Dopingverordung:


    Acetazolamid
    Amilorid
    Bendroflumethiazid
    Bumetanid
    Canrenon
    Chlortalidon
    Etacrynsäure
    Furosemid
    Hydrochlorthiazid
    Indapamid
    Mannitol *
    Mersalyl
    Spironolacton
    Torasemid
    Triamteren


    Die BB-Verbände können davon gegebenenfalls abweichen. Die genaueren Bestimmungen sollten über die jeweiligen Webseiten abgefragt werden.
    Der IFBB beruft sich in seinen Richtlinien auf die Negativliste des IOC, wie folgender Auszug aus den in der Dopingordnung aufgeführten Bestimmungen des DBFV belegt:


    B ) Kontroll-Umfang


    1.1 Es werden alle Athleten beim Wiegen auf externe Merkmale (n. Beuker) untersucht.
    1.2 Bei allen Qualifikationen für Intern. Meisterschaften wie EM, WM, World Games wird (IFBB-Beschluß) eine Urin- abgabe in 2 versiegelten Gefäßen verlangt, die von einem IOC-Labor untersucht wird.
    1.3 Der DBFV e.V. schließt sich flächendeckenden Dopingkontrollen nach Richtlinien des IOC an, wenn eine Subventionierung erfolgt.
    2.) Der Nachweis folgender Substanzen oder Substanzgruppen belegt ein Doping-Vergehen lt. Verbotsliste des IOC (erhältlich über Bundesinstitut f. Sportwissenschaft, Köln) und der IFBB:
    • Clenbuterol
    • Diuretika (Lasix, Spironothazid u.a.)
    • Anabole Steroide ( z.B. Stromba, Primobolan, Testosteron )
    • Peptidhormone (HGH, STH)
    • Stimulanzien (z.B. Ephedrin)
    • Maskierungsmittel (z.B. Probenecid)


    Manipulationen, die die regelgerechte Kontrolle oder den Nachweis der verbotenen Substanzen (- gruppen )
    behindern, gelten als positive Befunde.


    mfg
    Dezz

  • bleibt zu erwähnen, das der Wirkstoff von Aldactone Spironolacton ist, der vom Körper relativ kurzfristig wieder ausgeschieden wird. Deshalb wird Aldactone bis in die Woche vor dem Wettkampf eingenommen, in der Regel mit 100mg pro Tag.

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