Nicht zu Müllen !Bitte!

  • Folgendes,


    Eine Person X hat beim Seller X ware bestellt auf seine Realpacki.
    Er wollte das Paket abholen, aber die Packi wurde bereits gesperrt.
    DHL meinte es handelt sich um ein Betrug. Paket kann nicht umgeleitet werden.
    Paket geht in 9 Tagen an den Absender zurück. Den Absender gibt es aber nicht.


    Die Frage, was passiert jetzt mit dem Paket?
    Wir das Paket in Paketzenrum geöffnet und bearbeitet?
    Kommt es zu einer Anzeige, Hausdurchsuchung?

    In dem paket, wie ich es nebenbei mitbekommen habe, befanden sich nur 3vials.


    Jemand schon eine Erfahrung gesammelt?


    Danke! :kk:

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  • Wenn du Glück hast passiert garnix, nur weil das Paket nicht zustellbar ist wird es nicht gleich geöffnet das kann nur der Zoll, wir haben ja in unseren Grundgesetz einen Artikel der heißt post, Brief und fernmeldegeheimnis. Also ich würde anrufen und die so lange nerven bis die es um leiten am besten auf den Namen der auch als Empfänger angegeben ist. Lass dir ne Geschichte einfallen das da was drin ist was du unbedingt so schnell wie möglich brauchst.


    Ich wünsche dir viel Glück


    Gruß Gino

    Sie war 6, wir waren 6 !

  • Als ich brauche kein Glück, mir ist sowas noch nicht Passiert :)


    Der jenige hat sich zisch Ausreden eingefallen nützt nichts, da wenn mann angerufen hat, die sich alles notieren, no chance.


    Also bist du der Meinung, dass das Paket nicht geöffnet wird?
    Weil wie gesagt, der Absender nicht stimmt.


    lg

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  • Zitat von "gino.de.luca"

    Wenn du Glück hast passiert garnix, nur weil das Paket nicht zustellbar ist wird es nicht gleich geöffnet das kann nur der Zoll, wir haben ja in unseren Grundgesetz einen Artikel der heißt post, Brief und fernmeldegeheimnis. Also ich würde anrufen und die so lange nerven bis die es um leiten am besten auf den Namen der auch als Empfänger angegeben ist. Lass dir ne Geschichte einfallen das da was drin ist was du unbedingt so schnell wie möglich brauchst.


    Ich wünsche dir viel Glück


    Gruß Gino


    FALSCH Gino !!


    ich hatte mal was bestellt und es wurde die wohnadresse am paket falsch angegeben ! (stiege und türnr fehlte)
    dann wurde versucht das paket an den absender zuzustellen auch das ohne erfolg...
    dann tat sich eine woche lang nicht und das paket kam in die paketermittlungsstaion wuppertal...
    dort wird das paket geöffnet ob evtl die richtige adresse auf einer rechnung steht... was ja bei steroiden nicht der fall ist.
    wir hatten fast jeden tag mit der dhl zentrale telefoniert und herum gestritten...
    nach einem monat kam das paket mit einer gelben banerole verpackt wo stand: paket wurde geöffnet paketermittlungsstaion wuppertal.


    ich denke ich hatte glück weil die gallis in orig verpackung waren und mit beipackzettel...
    und wahrscheinlich saß dort auch einer der nicht wusste was das ist.
    in meinem paket war noch alles drin...
    waren glaub ich 35 gallis und 240 dbol


    viel glück :kk:


    Greez

    La Vida Narcotica


  • DHL ist ein idiotenverein !!


    man muss dort jeden tag anrufen und nerven das die es kapieren :madmax:

    La Vida Narcotica

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  • Na gut dann habe ich ach wieder was gelernt danke green. Aber ich würde die auch nur nerven, weil jedes mal hat man ja nen anderen Sachbearbeiter am Ohr und einer lässt sich schon bequatschen.


    Gruß Gino

    Sie war 6, wir waren 6 !


  • Vielleicht war es ja auch ein ehrlicher Kraftsportler, der das Paket geöffnet hat lol.

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  • Zitat von "gino.de.luca"

    Na gut dann habe ich ach wieder was gelernt danke green. Aber ich würde die auch nur nerven, weil jedes mal hat man ja nen anderen Sachbearbeiter am Ohr und einer lässt sich schon bequatschen.


    Gruß Gino


    Kein problem gino :)


    Meine freundin hat dort für mich angerufen und da wir aus österreich kommen hatte sie schnell 30€ mehr auf der handyrechnung ^^


    Greez

    La Vida Narcotica

  • Selbst wenn sie das Paket öffnen würden und wissen was das is, da passiert gar nix bei der Menge. Der Besitz und der Konsum ist nicht verboten, nur verticken ist verboten.

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  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
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  • Zitat von "BBTimo"

    Selbst wenn sie das Paket öffnen würden und wissen was das is, da passiert gar nix bei der Menge. Der Besitz und der Konsum ist nicht verboten, nur verticken ist verboten.


    Mahlzeit,
    Auch das ist falsch !
    In einem anderen thread gibt es eine liste wieviel mg, zb testo, du besitzen darfst...
    Und laut dieser liste ist sogar in einer vial testo zuviel wirkstoff drin !



    Wäre interessant was in den 3 vials drinnen ist...


    Greez

    La Vida Narcotica


  • Keine Ahnung was in irgendeinem Thread steht. Aber nur weils da steht, muss es nicht richtig sein.
    Import ist verboten, Handel damit ist auch verboten. Konsum und Besitz geringer Mengen ist aber nicht verboten. Das sind die Fakten, kannste auch im Gesetz nachlesen.
    Testo und sowas fällt unters AMG und nicht unters BTMG. Bei Sachen die unters BTMG fallen z.b. Cannabis oder Speed ist auch der Besitz schon verboten. Das ist der Unterschied zum AMG. Wenns kleine Mengen sind, wird die Anzeige aber wegen Geringfügigkeit so gut wie immer eingestellt.
    Wenn jemand z.b. Testo für eine Kur zu Hause hat, dann ist das eine geringe Menge, weil man erkennen kann das es für den Eigenbedarf gedacht war. Wenn jemand aber den ganzen Kofferraum voller Testo hat, dann nimmt einem keiner mehr ab das man das alles selbst verbrauchen wollte.
    So einfach ist das eigentlich.

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  • Zitat von "BBTimo"

    Keine Ahnung was in irgendeinem Thread steht. Aber nur weils da steht, muss es nicht richtig sein.
    Import ist verboten, Handel damit ist auch verboten. Konsum und Besitz geringer Mengen ist aber nicht verboten. Das sind die Fakten, kannste auch im Gesetz nachlesen.
    Testo und sowas fällt unters AMG und nicht unters BTMG. Bei Sachen die unters BTMG fallen z.b. Cannabis oder Speed ist auch der Besitz schon verboten. Das ist der Unterschied zum AMG. Wenns kleine Mengen sind, wird die Anzeige aber wegen Geringfügigkeit so gut wie immer eingestellt.
    Wenn jemand z.b. Testo für eine Kur zu Hause hat, dann ist das eine geringe Menge, weil man erkennen kann das es für den Eigenbedarf gedacht war. Wenn jemand aber den ganzen Kofferraum voller Testo hat, dann nimmt einem keiner mehr ab das man das alles selbst verbrauchen wollte.
    So einfach ist das eigentlich.


    Da du anscheinend zu faul oder zu dumm um zu lesen bist
    Habe ich das nur gür DICH kopiert ;)



    Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
    Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)



    A. Problem und Ziel


    * Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ist der Besitz nicht geringer Mengen bestimmter zum Doping geeigneter Arzneimittel unter Strafe gestellt worden, um damit wirksam der Verbreitung gefährlicher Dopingmittel entgegenzuwirken. Mit der Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird die nicht geringe Menge für die im Anhang zum Arzneimittelgesetz festgelegten Stoffe, deren Besitz zu Dopingzwecken im Sport unter Strafe gestellt ist, bestimmt.


    B. Lösung


    * Erlass der vorliegenden Verordnung.


    C. Alternativen


    * Keine


    D. Finanzielle Auswirkungen


    * 1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand


    Keine
    * 2. Vollzugsaufwand


    Während sich der Ermittlungsumfang für nationale Ermittlungsverfahren bei den Ländern durch die Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen nach § 95 Abs. 1 Nr. 2b des Arzneimittelgesetzes geringfügig erhöhen kann, dient die Festlegung der nicht geringen Menge im Rahmen dieser Verordnung sowohl der Erleichterung der Feststellung eines Verstoßes gegen das Besitzverbot im Ermittlungsverfahren als auch einer einheitlichen Strafverfolgungspraxis. Landes- und Bundesbehörden entstehen daraus keine Kosten.


    E. Sonstige Kosten


    * Wirtschaftskreisen, die Arzneimittel herstellen und vertreiben, entstehen durch die Verordnung keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.


    F. Bürokratiekosten


    * Für die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.


    Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
    Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)


    Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 27. September 2007


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Dr. Harald Ringstorff


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Gesundheit zu erlassende


    * Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)



    mit Begründung und Vorblatt.
    Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.


    Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß Â§ 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.



    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Thomas de Maizière
    Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)


    Vom ...


    Auf Grund des § 6a Abs. 2a Satz 2 des Arzneimittelgesetzes verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:
    § 1 Bestimmung der nicht geringen Mengen


    * Die nicht geringe Menge der Stoffe im Sinne des § 6a Abs. 2a Satz 1 des Arzneimittelgesetzes ist die in der Anlage bestimmte Menge.


    § 2 Inkrafttreten


    * Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Der Bundesrat hat zugestimmt.
    Bonn, den ... 2007
    Die Bundesministerin für Gesundheit
    Anlage
    I. Anabole Wirkstoffe
    1. Anabolandrogene Steroide
    a) Exogene anabolandrogene Steroide
    nicht geringe Menge
    1-Androstendiol 3000 mg
    1-Androstendion 3000 mg
    Bolandiol 3000 mg
    Bolasteron 450 mg
    Boldenon 1500 mg
    Boldion 3000 mg
    Calusteron 450 mg
    Clostebol
    - Depot-Zubereitungen 80 mg
    - andere Zubereitungen 900 mg
    Danazol 3000 mg
    Dehydrochlormethyltestosteron 450 mg
    Desoxymethyltestosteron 450 mg
    Drostanolon 1015 mg
    Ethylestrenol 450 mg
    Fluoxymesteron 450 mg
    Formebolon 450 mg
    Furazabol 450 mg
    Gestrinon 450 mg
    4-Hydroxytestosteron 1500 mg
    Mestanolon 450 mg
    Mesterolon 1500 mg
    Metandienon 150 mg
    Metenolon
    - Depot-Zubereitungen 150 mg
    - andere Zubereitungen 1500 mg
    Methandriol 450 mg
    Methasteron 450 mg
    Methyldienolon 450 mg
    Methyl-1-testosteron 450 mg
    Methylnortestosteron 450 mg
    Methyltrienolon 450 mg
    Methyltestosteron 450 mg
    Miboleron 450 mg
    Nandrolon 45 mg
    19-Norandrostendion 3000 mg
    Norboleton 450 mg
    Norclostebol 1500 mg
    Norethandrolon 450 mg
    Oxabolon 75 mg
    Oxandrolon 450 mg
    Oxymesteron 450 mg
    Oxymetholon 450 mg
    Prostanozol 1500 mg
    Quinbolon 1500 mg
    Stanozolol
    - Depot-Zubreitungen 100 mg
    - andere Zubereitungen 150 mg
    Stenbolon 1500 mg
    1-Testosteron 1500 mg
    Tetrahydrogestrinon 450 mg
    Trenbolon 450 mg
    b) Endogene anabolandrogene Steroide
    nicht geringe Menge
    Androstendiol 3000 mg
    Androstendion 3000 mg
    Androstanolon, synonym Dihydrotestosteron 1500 mg
    Prasteron, synonym Dehydroepiandrosteron, DHEA
    - Depot-Zubereitungen 144 mg
    - andere Zubereitungen 3000 mg
    Testosteron
    - Depot-Zubereitungen 632 mg
    - andere Zubereitungen 3000 mg
    ausgenommen Pflaster 67,2 mg


    Bei Stoffen, die als Ester vorliegen, erfolgt Umrechnung auf die freie Verbindung
    2. Andere anabole Wirkstoffe
    nicht geringe Menge
    Clenbuterol 2,1 mg
    Tibolon 75 mg
    Zeranol 4,5 mg
    Zilpaterol 4,5 mg
    II. Hormone und verwandte Verbindungen
    1. Erythropoietin und Analoga
    nicht geringe Menge
    Epoetin alfa, -beta 24000 IE
    Epoetin delta 24000 IE
    Darbepoetin alfa 120 ug
    2. Wachstumshormon und Insulin-ähnliche Wachstumsfaktoren, synonym Insulinlike Groth Factors, IGF-1
    nicht geringe Menge
    Somatropin 16 mg
    Mecasermin 216 mg
    3. Gonadotropine
    nicht geringe Menge
    Choriongonadotropin (HCG) 24000 IE
    Choriogonadotropin alfa 6500 IE
    Lutropin alfa 2250 IE
    4. Insulin
    nicht geringe Menge
    Insulin 400 IE
    5. Kortikotropine
    nicht geringe Menge
    Kortikotropin 1200 IE
    Tetracosactid
    - Depot- Zubereitungen 12 mg
    - andere Zubereitungen 0,25 mg
    III. Substanzen mit antiestrogener Wirkung
    1. Aromatasehemmer
    nicht geringe Menge
    Anastrozol 30 mg
    Letrozol 75 mg
    Aminoglutethimid 30000 mg
    Exemestan 750 mg
    Formestan 600 mg
    Testolacton 6000 mg
    2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs)
    nicht geringe Menge
    Raloxifen 1680 mg
    Tamoxifen 1200 mg
    Toremifen 1800 mg
    3. Andere antiestrogen wirkende Substanzen
    nicht geringe Menge
    Clomifen 509 mg
    Cyclofenil 12000 mg
    Fulvestrant 250 mg
    Begründung
    A) Allgemeiner Teil


    Nach § 6a Abs. 2a des Arzneimittelgesetzes (AMG), der durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport eingefügt wurde, unterliegt der Besitz bestimmter zum Doping geeigneter und besonders gefährlicher Stoffe einem Besitzverbot, sofern es sich dabei um eine nicht geringe Menge handelt. Mit dem so ausgestalteten Besitzverbot sollen bereits Vorstufen des Handels erfasst und damit die Weitergabe von Dopingmitteln wirksamer als bisher unterbunden werden.


    Mit der Verordnung wird auf Grundlage von § 6a Abs. 2a Satz 2 AMG die nicht geringe Menge für die Dopingstoffe bestimmt, die dem Besitzverbot unterworfen und im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind. Die Festlegung der nicht geringen Menge im Rahmen dieser Verordnung dient der Erleichterung der Feststellung eines Verstoßes gegen das Besitzverbot im Ermittlungsverfahren und einer einheitlichen Strafverfolgungspraxis. Im konkreten Verdachtsfall kann das Vorliegen einer nicht geringen Menge bei zugelassenen Arzneimitteln durch einfache Rechenoperation über die Angaben auf der äußeren Packung ermittelt werden.


    Aus der Verordnung folgen für Landes- und Bundesbehörden keine neuen Kosten.


    Auch für Wirtschaftskreise, die Arzneimittel herstellen und vertreiben, entstehen durch die Verordnung keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.


    Für die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.


    Die Verordnung ist mit europäischem Recht vereinbar.
    B) Besonderer Teil
    Zu § 1


    Die Festlegung der nicht geringen Menge der Stoffe erfolgte nach Anhörung von Sachverständigen unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Gefährlichkeit dieser Stoffe. Dabei wurde unterschieden zwischen Stoffen, die zum Doping in etwa in der gleichen oder in einer höheren Dosierung gegenüber einer therapeutischen Anwendung eingesetzt werden, und Stoffen, die zum Doping in wesentlich niedrigeren Dosen angewendet werden als zur Therapie bei Kranken (Erythropoietin und Analoga, Insulin und Wachstumshormone). Für die zuerst genannte Gruppe wurde zur Bestimmung der nicht geringen Menge in etwa die zu therapeutischen Zwecken verwendete Monatsmenge zugrunde gelegt. Bei der zuletzt genannten Gruppe besteht ein erheblich höheres Gefährlichkeitspotential. Würden in diesen Fällen therapeutische Dosen bei Gesunden angewandt bestünde unter Umständen die Gefahr einer akuten Lebensbedrohung. Für diese Gruppe wurde daher eine erheblich niedrigere nicht geringe Menge festgelegt.


    Das Besitzverbot nach § 6a Abs. 2a Satz 1 AMG greift nur beim Besitz von Arzneimitteln in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport; ein Vorrätighalten durch Kranke zu Therapiezwecken wird nicht pönalisiert.
    Zu § 2


    § 2 regelt das Inkrafttreten.


    ->
    Anlage
    Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
    Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln - Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV)


    Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der o.g. Verordnung auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.


    Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ist der Besitz nicht geringer Mengen bestimmter zum Doping geeigneter Arzneimittel unter Strafe gestellt. Die Verordnung legt fest, um welche Arzneimittel in welchen Mengen es sich handelt.


    Mit der Verordnung werden für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.



    Danke fürs Gespräch :)


    Greez

    La Vida Narcotica

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  • Ist mir neu diese Verordnung. Ein Kumpel von mir ist Anwalt der hats mir so erzählt wie ich es gesagt hab.
    Ist trotzdem kein Grund gleich beleidigend zu werden.

  • Zitat von "BBTimo"

    Ist mir neu diese Verordnung. Ein Kumpel von mir ist Anwalt der hats mir so erzählt wie ich es gesagt hab.
    Ist trotzdem kein Grund gleich beleidigend zu werden.


    Die verordnung ist aus dem jahre 07...
    Tut leid kollege... Ich hasse es halt wenn ein "eier" kommt und hier einen auf "ich weiß alles besser" macht...


    Nicht böse nehmen jetzt weißt du es besser ;)


    Greez :kk:

    La Vida Narcotica

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